Die Anforderungen an das betriebliche Ausbildungspersonal unterliegen einem steten Wandel. Durch immer kürzere Innovationszyklen in Wirtschaft und Gesellschaft und daraus resultierenden Veränderungen in den Organisationsstrukturen der Unternehmen, verändern sich auch die Berufs- und Arbeitsbedingungen des Lehrpersonals in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Diese Veränderungen stellen die Lehrenden in der beruflichen Bildung vor neue Herausforderungen.
Gefragt sind Ausbilder und Ausbilderinnen, die nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch selbstständiges Denken und Handeln, Problemlösungsfähigkeiten sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten ihrer Auszubildenden fördern können. Das reformierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2005 gibt die Richtlinien für die Qualität der Berufsausbildung im dualen System vor. Aus diesem ergeben sich die Anforderungen, die an das betriebliche Ausbildungspersonal gestellt werden.
Junge Menschen in einem Beruf ausbilden darf in Deutschland nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Für die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz setzt die fachliche Eignung auch voraus, dass Ausbilder/innen über hinreichende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen. Im Berufsbildungsgesetz wird dies in § 30, Abs.1 folgendermaßen präzisiert:
„ Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.“
Worin diese Kenntnisse konkret bestehen und wie der Nachweis hierfür erbracht werden kann, gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung vor.
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (trat zum 01.08.2009 in Kraft)
Demnach umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
Die im Rahmen von Vorbereitungskursen zur Ablegung der Ausbildereignungsprüfung im Detail zu vermittelnden Kenntnisse enthält der Rahmenplan (früher: Rahmenstoffplan), der vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung veröffentlicht wurde. Das Ziel des Rahmenplans ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung.
Empfehlung zum Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder und Ausbilderinnen (25.06.2009)
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