Weitere Informationen

Linktipps
Die Seite der Bundesagentur für Arbeit hat einen Schwerpunkt zum Thema Inklusion. Neben umfassenden Informationen zu Beratung und Förderung sind auch hier Beispiele zu gelingender Inklusion zu finden. Ebenso sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) aufgeführt.
www.arbeitsagentur.de/m/inklusion
Informationen zum Thema Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA):
Das Portal REHADAT wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und stellt in dessen Auftrag breitgefächert das Wissen zum Thema Teilhabe im Beruf zur Verfügung.
"Inklusion gelingt" ist eine Initiative der Wirtschaft, um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Neben Informationen für Betriebe sind auch hier viele Beispiele aus der Praxis zu finden.
Die Fachstelle überaus des Bundesinstituts für Berufsbildung hat auf ihrem Portal ein Dossier zum Thema "Inklusion beim Übergang von der Schule in den Beruf" veröffentlicht. Hier finden Sie neben vielen weiteren Infos unter anderem eine interessante Videoreihe.
Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen
Schon 1994 wurde folgender Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Für das Thema Ausbildung und Beschäftigung ist ebenfalls Artikel 12 (1) wichtig:
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."
Das SGB II hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende zum Inhalt, besonders bedeutsam für Menschen mit Behinderung sind hier die § 16 (Leistungen für zur Eingliederung) und § 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt).
Das SGB III behandelt den Schwerpunkt Arbeitsförderung. § 19 hat das Thema "Menschen mit Behinderungen". Die verschiedenen Angebote für Menschen mit Behinderung wie z.B. die Assistierte Ausbildung (AsA) sind hier geregelt.
Das SGB VI befasst sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) besonders wichtig.
Für das Thema Inklusion ist das SGB IX von herausragender Bedeutung, denn es regelt, die "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen". In § 160 geht es um die Ausgleichsabgabe. Sie muss "für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen" entrichtet werden, wenn ein Betrieb mit mindestens 20 Arbeitsplätzen die vorgeschriebene Zahl von fünf Prozent an schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigt. Zuletzt wurde 2021 als Ergänzung das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen.
Das Bundesteilhabegesetz regelt Maßnahmen und Ziele für Menschen mit Behinderung, um ihre Möglichkeiten für Teilhabe und Selbstbestimmung auszuweiten.
Der Name des Gesetzes steht für das, was es erreichen will: die Gleichstellung behinderter Menschen, um Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen.
Bei den Landesgesetzen sind die jeweiligen Schulgesetze besonders bedeutsam, weil darin auch die Inklusion im Bereich der beruflichen Bildung mit Auswirkungen auf die duale Berufsausbildung behandelt wird.
Das Berufsbildungsgesetz regelt alle Fragen der betrieblichen Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung sowie das Berufsausbildungsverhältnis. Besonders bedeutsam ist § 66 mit den Regelungen zur Fachpraxisausbildung.
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks befasst sich mit der Ausübung des Handwerks, der beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie mit der Selbstverwaltung. Das Pendant zum § 66 des BBiG zur Fachpraxisausbildung ist hier der § 42r.
Das AGG ist ein Gesetz das Benachteiligung aus den verschiedensten Gründen, u.a. der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung verhindern oder beseitigen soll. Beschäftigte erhalten dadurch z. B. Rechtsansprüche gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Die Inhalte des Themenschwerpunkts "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" wurden von ibbw-consult gGmbH, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (Göttingen) im Auftrag des BIBB erstellt. Beteiligt waren: Ines Heidsieck, Dorte Heyer, Mareike Rathgeber sowie Wolfgang Muhs (redaktionelle Leitung).