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Inklusive Ausbildung im Betrieb

Der Begriff "Inklusion" stammt vom lateinischen "inclusio" für "Einschluss" oder "Einschließung" ab und meint die Befähigung von Menschen mit Behinderung zu selbstbestimmtem Leben und Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft.

Inklusive Ausbildung im Betrieb

Inklusion beginnt bereits in der frühkindlichen Betreuung und in den Kindertagesstätten. Sie setzt sich fort über das Schulsystem, wo der Bereich der Förder- bzw. Sonderschulen aufgelöst und alle Schulen inklusive Schulen werden sollen. Dieser Prozess wird in den unterschiedlichen föderalen Bildungssystemen der Länder in verschiedener Weise umgesetzt.

Für die berufliche Bildung und die Berufsausbildung im Besonderen bedeutet Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von den Dispositionen und Ausgangslagen der einzelnen Personen zu ermöglichen und individuell zu unterstützen. Vielfalt wird als Chance und Ressource angesehen. Damit steht der Begriff der Inklusion in positivem Bezug zum Thema Diversität und grenzt sich vom Begriff der Integration ab, weil dort Trennungen zwischen den Gruppen bestehen bleiben.

Formen von Behinderung

Eine wichtige Rolle bei der Einschätzung von Behinderungen spielt die Diagnostik, die zum Teil über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit erfolgt. Eine Referenz ist die ICD-11 (11. Revision), die internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 2022 in Kraft getreten ist. Eine weitere wichtige Vorgabe ist die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Mit ihrer Hilfe kann bestimmt werden, welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung benötigt.

Ausgangspunkt für die gesellschaftliche Debatte um Inklusion ist die UN- Behindertenrechtskonvention. Im Jahr 2006 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" an. Dieses Übereinkommen, kurz UN-BRK genannt, wurde von Deutschland 2007 unterzeichnet. Das bedeutet, dass sich Deutschland verpflichtet, die Konvention in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Dies schließt das Recht auf den Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt und das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben ein. Sieht man Inklusion als Umsetzung dieser Rechte an, dann ist Inklusion damit ein Menschenrecht geworden.

In der UN-BRK ist der Begriff der Behinderung aber nicht explizit definiert. In Artikel 1 heißt es:

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."

Linktipp

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat in der Publikation „Menschen mit Behinderung in der betrieblichen Ausbildung“ beschrieben, wie sich verschiedene Arten von Behinderungen in der Ausbildung verteilen. Auszubildende mit einer Lernbehinderung bildeten hier die verhältnismäßig größte Gruppe.

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Inklusion im Betrieb - Wie anfangen?

Das Thema Inklusion in der dualen Berufsausbildung kann sich für Betriebe und die Ausbilderinnen und Ausbilder, die damit bisher noch nichts zu tun hatten, ganz plötzlich stellen. Andere Betriebe haben sich bereits bewusst für diese Thematik geöffnet.

Mögliche Szenarien im betrieblichen Alltag

Herr Mazur freut sich. Er hat für den angebotenen Ausbildungsplatz in seiner Baufirma eine Bewerbung erhalten, die sehr gut zu passen scheint. Der junge Mann hat seine Bewerbungsunterlagen vollständig und übersichtlich eingereicht. Als Herr Mazur sich die Unterlagen genau anschaut, findet er eine Information, die er beim ersten Durchblättern übersehen hat: Der junge Mann hat eine körperliche Behinderung. Herr Mazur ist weiter von dem Bewerber überzeugt, doch will er sich zunächst darüber beraten lassen, was diese Sachlage für ihn und das mögliche Ausbildungsverhältnis bedeutet.

Frau Nowak hat die Firmenleitung überzeugt. Als Ausbildungsleiterin hat sie sich dafür eingesetzt, das Angebot von Ausbildungsplätzen auch gezielt für Bewerberinnen oder Bewerber mit Behinderung zu öffnen. Die unterschiedlichen Bereiche im Unternehmen bieten genug Möglichkeiten, auch Menschen mit Behinderung angemessen ausbilden zu können, und so hat die Firmenleitung zugestimmt. Die anderen Beschäftigten im Unternehmen sind ebenfalls offen für den Plan. In den eingehenden Bewerbungen sind tatsächlich die Unterlagen von zwei jungen Frauen mit Behinderung. Frau Nowak hat schnell vor Augen, wo sie im Unternehmen ihre Ausbildung beginnen können und welche Partner sie für die Unterstützung ansprechen kann.

Die Ausbildung mit der jungen Frau hat für den Ausbilder Herrn Müller hoffnungsvoll begonnen, denn sein Betrieb hat vorher lange suchen müssen, um den Ausbildungsplatz besetzen zu können. Als sie den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, strahlte die junge Frau freudig. Doch nach einigen Wochen muss Herr Müller feststellen, dass die neue Auszubildende sich mit seinen Anweisungen schwerer tut, als er es von anderen Auszubildenden gewöhnt ist. Herr Müller beschließt, das Problem direkt anzusprechen. Unter vier Augen berichtet die Auszubildende zunächst sehr zögerlich, dass sie eine Lernbehinderung hat. Das hat sie in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch verschwiegen. Herr Müller will nun prüfen, was das für den Betrieb und ihn als Ausbilder genau bedeutet und welche Unterstützungsmöglichkeiten die Auszubildende in Anspruch nehmen kann.

Eine Vielzahl von wichtigen Informationen und praktischen Tipps um einen besonderen Förderbedarf zu erkennen, finden Sie in unserem Leitfaden für ausbildende Fachkräfte.

Bei der Personalchefin Frau Antonio meldet sich der soziale Träger "Start in Arbeit". Es gehe um einen jungen Mann mit Behinderung, der aber von seinem Profil her sehr gut in das Unternehmen passen könne, berichtet die Vertreterin des Trägers, Frau Jung. Sie fragt, ob Frau Antonio sich die Unterlagen einmal ansehen könne. Bei Interesse könne sie mit dem Bewerber in den nächsten Tagen gern vorbeikommen, um alles genau zu besprechen. Frau Antonio sagt zu, die Unterlagen zu prüfen, denn ihr Unternehmen arbeitet schon länger mit dem Träger und Frau Jung erfolgreich zusammen.

Bei der Gewinnung, Einstellung und Ausbildung eines behinderten jungen Menschen sind zwar einige spezifische Aspekte zu beachten, vieles ist jedoch ähnlich wie in der klassischen dualen Berufsausbildung.  

Stellen ausschreiben

Eine Stellenanzeige kann über spezielle Stellenbörsen (My Handicap, Capjob), Integrationsfachdienste, die Agentur für Arbeit oder "klassisch" über Ausschreibungen in Zeitungen oder den sozialen Netzwerken erfolgen. Dabei bedarf jede Form von Behinderung anderer Maßnahmen und eines individuellen Vorgehens.

Vorstellungsgespräche führen

Ist eine Schwerbehinderung bekannt, muss die Schwerbehindertenvertretung des Betriebes – soweit vorhanden – in den gesamten Bewerbungsprozess einbezogen werden. Auf Wunsch der Bewerberin bzw. des Bewerbers kann diese auch am Vorstellungsgespräch teilnehmen. Die Behinderung kann, muss aber nicht, besprochen werden. Wenn den Vertreterinnen bzw. Vertretern des Betriebes keine Einschränkungen oder Behinderungen bekannt sind, sind Fragen hierzu nicht zulässig. Sind jedoch bestimmte Fähigkeiten für die Ausführung der konkreten Tätigkeit zwingend erforderlich, ist eine Nachfrage zu möglichen Einschränkungen erlaubt.

Wird ein behinderter Mensch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens behinderungsbedingt benachteiligt, so entsteht diesem ein Entschädigungsanspruch (§ 15 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG).

Vorgeschaltete Arbeitserfahrungen

Neben dem üblichen Bewerbungsverfahren für einen Ausbildungsplatz im dualen System gibt es für Betriebe auch andere Möglichkeiten, um mit interessierten jungen Menschen mit Behinderung in Kontakt zu kommen und zu prüfen, ob sie sich für die Arbeit im Betrieb eignen. Dazu eignen sich vorgeschaltete Arbeitserfahrungen, die nicht zwingend in eine duale Berufsausbildung münden müssen.

Praktikum

Ein Praktikum ist ein bewährter Weg für Jugendliche, um Erfahrungen im Arbeitsalltag zu gewinnen. Meist werden die Praktika von den Lehrkräften der Schulen begleitet und unterstützt. Praktika sind dort häufig in weitere Maßnahmen zur Berufsorientierung eingebettet. Für Betriebe und die Ausbilderinnen und Ausbilder bietet sich die Möglichkeit, Jugendliche kennen zu lernen und direkt zu sehen, wie sie im Betrieb mit den Anforderungen umgehen können. Sicher bedarf es dazu einer gewissen Vorbereitung und Begleitung im Ablauf durch erfahrenes Ausbildungspersonal. Der Aufwand der Betriebe für ein Praktikum ist aber sehr gut investiert, denn der Erkenntnisgewinn für beide Seiten ist groß: Die Jugendlichen erleben die täglichen Abläufe im Betrieb und die Ausbilderinnen und Ausbilder können sehen, wie die Jugendlichen dabei zurechtkommen. In diesem Prozess ist der Unterschied von behinderten und nicht-behinderten Jugendlichen dann gar nicht so bedeutsam.

Nicht selten entsteht bei einem erfolgreich absolvierten Praktikum auch der sogenannte "Klebe-Effekt": Auf ein Praktikum folgt eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz – aus Praktikantinnen und Praktikanten werden Auszubildende.

Praxisbeispiel: Praktikum in der IT-Branche

Unter dem Titel "Mein Weg ins Berufsleben" hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG Selbsthilfe) mit Unterstützung der Aktion Mensch eine Reihe von Videos erstellt, die praktische Beispiele zeigen, wie der Start ins Berufsleben für junge Menschen mit Behinderung gelingen kann. In einem Video erzählt Niklas S., wie er durch ein Praktikum in einem IT-Betrieb seine Kompetenzen unter Beweis stellen und für sich eine klare berufliche Perspektive entwickeln konnte.

Zum Video

Probebeschäftigung

Eine andere Möglichkeit, den Arbeitsalltag und die Menschen in einem Betrieb persönlich kennenzulernen, ist die Probebeschäftigung. Diese kann sich auch an ein Praktikum anschließen. Die Dauer beträgt hier bis zu drei Monate, so dass sich für beide Seiten vertiefte Erfahrungen machen lassen. Eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderung kann über die Agentur für Arbeit oder die Integrationsämter gefördert werden.

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet sich im Besonderen als Vorbereitung für eine Berufsausbildung an, denn dadurch können junge Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag in einem Betrieb bzw. in einem Ausbildungsberuf ausführlich kennenlernen. Die Dauer beträgt mindestens sechs Monate bis maximal ein Jahr. Die Einstiegsqualifizierung ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit. Sie ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Betriebe müssen eine Vergütung zahlen, können aber Zuschüsse bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Der Start im Betrieb: Onboarding

Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist für junge Menschen ein großer Schritt. Um einen erfolgreichen Start im Betrieb zu gewährleisten und eine gute Atmosphäre zu schaffen, ist es hilfreich, die Zeit zwischen der Zusage zum Ausbildungsplatz und dem ersten Gespräch im Betrieb bewusst zu gestalten.

Bei den Vorbereitungen zum Onboarding für Auszubildende mit Behinderung können auch folgende zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Prüfung des zukünftigen Arbeitsplatzes auf Barrierefreiheit und eventuelle Zusatzausstattung
  • Kontaktaufnahme mit den zuständigen Institutionen, zum Beispiel Integrationsamt (notwendige Arbeitsmittel) oder Agentur für Arbeit (Unterstützungsleistungen) 
  • Berücksichtigung eines erhöhten Urlaubsanspruches

Linktipp

Wichtige Tipps für die Phase des Onboardings und die Gestaltung des ersten Ausbildungstags finden Sie auf foraus.de unter:

Der erste Ausbildungstag im Betrieb