Ausbildungsplanung: Struktur, Gliederung und Rahmenbedingungen der Ausbildung
Mit einer guten Ausbildungsplanung schaffen Sie eine solide Basis für eine gute Ausbildung. Kurzfristig bedeutet dies erst einmal Aufwand. Mittel- und langfristig entlastet die Planung jedoch, selbst wenn Sie zeitweilig umdisponieren oder improvisieren müssen.

Ausbildungsplanung
Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages und beschreibt auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes den tatsächlichen Ablauf der betrieblichen Ausbildung in Ihrem Unternehmen. Dabei müssen die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen (Betriebsstruktur, personelle und technische Ausstattung usw.) Beachtung finden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen der Auszubildenden. Das heißt konkret, wer ist wann zuständig, wie lange wird der oder die Auszubildende an bestimmten Orten wie z.B. an der Kasse, im Verkauf, im Wareneingang usw. im Unternehmen ausgebildet, und was soll er dort lernen?
Der Ausbildungsplan umfasst mindestens drei Bestandteile:
Teil 1:
- Name des Unternehmens
- Name des Ausbilders bzw. der Ausbilderin
- Name der oder des Auszubildenden
- Beginn der Ausbildung
- Ende der Ausbildung
- Angestrebter Ausbildungsberuf
- Pflichtqualifikationen
- Eine Wahlqualifikation Verkäufer/Verkäuferin (Auswahl 1 von 4)
- Drei Wahlqualifikationen Kaufmann/Kauffrau im EH (davon mindestens eine aus den Wahlqualifikationen 1 bis 3; zwei weitere aus den Wahlqualifikationen 1 bis 8)
- Zwei Warengruppenbereiche
- Zwei weitere Warengruppenbereiche, falls Wahlqualifikation "Beratung, Ware, Verkauf" im 3. Ausbildungsjahr gewählt wird
Teil 2:
- Ausbildungsbereiche, die im Unternehmen durchlaufen werden inkl. dem dazugehörigen Zeitraum (sachliche und zeitliche Gliederung)
- Evtl. angebotene Zusatzqualifikationen für die bzw. den Auszubildende(n)
Teil 3:
- Hinweis, dass eine Änderung im Zeitablauf aus betriebsbedingten Gründen und/oder aus Gründen, die in der Person des bzw. der Auszubildenden liegen, möglich ist
- Unterschrift des Ausbildungsbetriebes
- Unterschrift des Auszubildenden
- Gegebenenfalls Unterschrift der Eltern des Auszubildenden
1. Struktur der Ausbildung
Die duale Ausbildung im kaufmännischen Bereich findet an zwei Lernorten statt, im Unternehmen und in der Berufsschule. Für den betrieblichen Teil gilt die Ausbildungsordnung, die den Ausbildungsrahmenplan enthält und für den berufsschulischen Teil der Rahmenlehrplan.
Die Struktur der betrieblichen Ausbildung wird in der Ausbildungsordnung grundsätzlich geregelt (§ 5 Absatz 1 BBiG). Dazu gehören:
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- die Ausbildungsdauer
-
das Ausbildungsberufsbild (Inhalte, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)
den Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Lerninhalte und -ziele) - die Prüfungsanforderungen
Sowohl die Ausbildungsordnung als auch der Rahmenlehrplan enthalten die Mindestanforderungen, die dem bzw. der Auszubildenden während der Ausbildung zu vermitteln sind.
Es steht Ihnen als Unternehmen jedoch frei, darüber hinausgehende Inhalte - z.B. Warenkundekenntnisse im Einzelhandel - zusätzlich zu vermitteln. In der Regel befindet sich der oder die Auszubildende je nach Ausbildungsjahr ein bis zwei Tage pro Woche in der Berufsschule und die restliche Zeit im Unternehmen. Es ist auch möglich, dass die Auszubildenden blockweise ausgebildet werden, das heißt, dass sie bspw. mehrere Wochen zusammenhängend die Berufsschule besuchen.
Beispiel:
Wenn Sie bspw. im Einzelhandel ausbilden, dann beträgt die reguläre Ausbildungsdauer für Verkäufer zwei Jahre und wird mit einer Zwischenprüfung am Anfang des 2. Ausbildungsjahres und einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Die Ausbildungsdauer kann bei lernstarken Auszubildenden auf Antrag verkürzt werden.
Die reguläre Ausbildungsdauer für Kaufleute im Einzelhandel beträgt drei Jahre und wird über eine gestreckte Prüfung (Teil 1 nach 2 Jahren, Teil 2 am Ende der Ausbildung) abgeschlossen. Die Ausbildungsdauer kann bei lernstarken Auszubildenden auf Antrag um bis auf 18 Monate verkürzt werden.
Die Ausbildung im Einzelhandel ist in Pflicht- und Wahlqualifikationen eingeteilt. Die Wahlqualifikationen können Sie gemeinsam mit Ihren Auszubildenden wählen oder Sie planen aus unternehmensinterner Sicht, welche Wahlqualifikationen ausgewählt werden.
Sowohl für die Pflicht- als auch die Wahlqualifikationen wird ein zeitlicher Rahmen vorgegeben.
Für Verkäufer gelten die folgenden Pflichtqualifikationen:
1. Der Ausbildungsbetrieb
2. Information und Kommunikation
3. Warensortiment
4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
5. Servicebereich Kasse
6. Marketinggrundlagen
7. Warenwirtschaft
8. Grundlagen des Rechnungswesens
Von den folgenden Wahlqualifikationen steht 1 von 4 zur Auswahl:
1. Warenannahme, Warenlagerung
2. Beratung und Verkauf
3. Kasse
4. Marketingmaßnahmen
Für Kaufleute im Einzelhandel gelten die folgenden Pflichtqualifikationen:
1. Der Ausbildungsbetrieb
2. Information und Kommunikation
3. Warensortiment
4. Grundlagen von Beratung und Verkauf
5. Servicebereich Kasse
6. Marketinggrundlagen
7. Warenwirtschaft
8. Grundlagen des Rechnungswesens
9. Einzelhandelsprozesse
Von den folgenden Wahlqualifikationen stehen 3 von 8 zur Auswahl
(davon mindestens eine aus 1. bis 3.):
1. Beratung, Ware, Verkauf
2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft
3. Warenwirtschaftliche Analyse
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5. Marketing
6. IT-Anwendungen
7. Personal
8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit
2. Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
Bevor Sie mit der Erstellung des Ausbildungsplanes beginnen können, müssen Sie sich mit der sachlichen und zeitlichen Gliederung auseinandersetzen.
Die sachliche Gliederung des Ausbildungsplanes muss alle im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen Positionen sowie die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Kompetenzen enthalten. Sie können sie so gliedern, dass bezogen auf Ihr Unternehmen, die/den Auszubildenden und die beteiligten Ausbilder sinnvolle Einheiten entstehen.
Die zeitliche Gliederung ist in der Ausbildungsordnung nur grob durch Zeiträume wiedergegeben.
Sie können die sachliche und zeitliche Gliederung zusammenfassen, indem Sie den Sachgebieten die entsprechenden Zeitangaben zuordnen. Für Ihren Ausbildungsplan können Sie entsprechend Ihrer Unternehmensstrategie und auf die Auszubildenden bezogen diese Zeiträume flexibel handhaben.
Beispiel - Sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans für Verkäufer/innen
3. Zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Für die Erstellung des Ausbildungsplanes müssen Sie auch bestimmte organisatorische und zeitliche Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Gehen Sie schrittweise vor. Denken Sie daran, dass im Ausbildungsrahmenplan mit 52 Wochen pro Arbeitsjahr gerechnet wird. Diese stehen aber in der praktischen Ausbildung nicht zur Verfügung. Bringen Sie zunächst den Anteil der berufsschulischen Ausbildung in Abzug von der Gesamtdauer der Ausbildung, um die Wochenzahl der betrieblichen Ausbildung zu erhalten. Danach müssen Sie noch die Urlaubszeiten der oder des Auszubildenden und ggf. der Ausbilder abrechnen und evtl. geplante überbetriebliche Schulungen.
Achten Sie darauf, dass Sie bei der zeitlichen Planung die Reihenfolge der Zwischen- und Abschlussprüfungen und damit der dort behandelten Sachgebiete berücksichtigen. Ganz plakativ gesagt, können Sie bspw. beim Kaufmann im Einzelhandel den Punkt "Servicebereich Kasse" nicht erst im 3. Ausbildungsjahr vermitteln, da er im ersten und zweiten Ausbildungsjahr vermittelt werden soll und in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 zum Tragen kommt.
Wenn in der Ausbildungsordnung eine zeitliche Abfolge vorgeschrieben wird, dann müssen Sie sie einhalten.
Achten Sie darauf, dass Sie in der Probezeit Inhalte vermitteln, die die Eignung der Auszubildenden für den gewählten Beruf erkennen lassen. Hierfür eignen sich bspw. im Einzelhandel die Bereiche Kommunikation mit Kunden sowie Teamarbeit und Kooperation.
Achten Sie bei der Planung darauf, dass für die Auszubildenden während der Zeit im Unternehmen immer ein Ansprechpartner verfügbar ist. Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin nicht vor Ort sein können, weisen Sie eine Fachkraft in die Betreuung ein.
Immer öfter absolvieren Auszubildende Teile ihrer Ausbildung im Ausland, z.B. im Rahmen einer Mobilitätsmaßnahme über das Europäische Programm Erasmus +. Überlegen Sie, welche Vorteile ein solcher Auslandsaufenthalt für Ihre Auszubildenden in fachlicher und motivationaler Hinsicht haben kann und planen Sie gegebenenfalls diese Zeiten mit im Ausbildungsplan ein.
Auslandsaufenthalte in der Ausbildung realisieren
Organisatorische Rahmenbedingungen
Damit die Ausbildung so verläuft, wie Sie und die/der Auszubildende sich das vorstellen, müssen Sie sich im Vorfeld auch über bestimmte organisatorische Rahmenbedingungen klar werden:
- Wie ist mein Unternehmen strukturiert? Welche Abteilungen / Bereiche müssen die Auszubildenden als betriebliche Lernorte durchlaufen und in welcher zeitlichen Abfolge?
- Prüfen Sie, ob es in Ihrem Unternehmen einen Ort gibt, wo Lehrgespräche oder theoretische Lehrunterweisungen stattfinden können? Ist hierfür beispielsweise Ihr Büro geeignet?
- Muss/kann ich bestimmte Inhalte kompakt behandeln (z. B. in einem mehrtägigen Seminar)?
- Welche Arbeitsmittel benötige ich? Habe ich z. B. im Einzelhandel MDE-Geräte im Unternehmen, wenn die Wahlqualifikation "Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft" gewählt wurde?
weiter zu Teil 4: Ausbildungsplanung: Festlegung der Einsatzbereiche der Auszubildenden