Ausbildungsplanung: Festlegen der Einsatzbereiche der Auszubildenden
Zur Ausbildungsplanung gehören auch die Planung der Einsatzbereiche sowie die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans mit der Zuordnung der Berufsbildpositionen. Wichtig ist auch die Frage, welche Fachkräfte die Vermittlung der Ausbildungsinhalte übernehmen.

1. Prüfung und Planung der Einsatzbereiche
Prüfen Sie zunächst, ob Sie alle Ausbildungsbereiche auch selbst ausbilden können oder ob Sie weitere Kooperationspartner benötigen, wie bspw. überbetriebliche Bildungszentren, um bestimmte Bereiche abzudecken. Sie können auch Verbundkooperationen mit anderen Unternehmen eingehen, um betriebliche Ausbildungsinhalte abzudecken.
Machen Sie sich am besten zunächst eine Checkliste:
Zu vermittelnde Inhalte laut Ausbildungsrahmenplan | Voll durch uns vermittelbar | Teilweise durch uns vermittelbar | Nicht durch uns vermittelbar |
Ja/Nein | Ja/Nein | Ja/Nein |
Je nach Ausbildungsberuf gibt es Berufsbildpositionen, die Sie über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg unterschiedlich intensiv durchführen und damit auch planen müssen. Beim Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement betrifft das bspw. die Berufsbildposition 3.4 "Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben".
Im Einzelhandel trifft das bspw. auf die Warenkundeausbildung zu. Hier kann es hilfreich sein, dass Sie zunächst eine Übersicht aufstellen, in welchem zeitlichen Umfang die oder der Auszubildende die Warengruppen Ihres Sortiments durchläuft.
Beispiel Lederwarengeschäft - Verkäufer (Ausbildungsordnung, Berufsbildposition 3)
2. Zuordnung der Berufsbildpositionen
Nachdem Sie alle zeitlichen und inhaltlichen Planungen abgeschlossen haben, können Sie nun den betrieblichen Ausbildungsplan erstellen.
Im Folgenden finden Sie vier unterschiedliche beispielhafte Ausschnitte für den betrieblichen Ausbildungsplan bei einer Ausbildung im Einzelhandel:
Beispiele Ausbildungsordnung Verkäufer/Verkäuferin, Berufsbildposition 5 Servicebereich Kasse, 5.1 Kassieren
3. Einbindung der Fachkräfte
Setzen Sie für die Ausbildung persönlich und fachlich geeignetes Personal ein.
Diese Fragen sollten Sie im Vorfeld der Ausbildungsplanung beantworten:
- Können wir im Unternehmen die geforderten Inhalte der Ausbildung im Beruf Verkäufer/Verkäuferin oder Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel mit den vorhandenen Beschäftigten vermitteln?
- Verfügen wir über die notwendige Ausstattung?
- Haben wir genügend für die Ausbildung persönlich und fachlich geeignete Mitarbeiter, muss ggfs. jemand noch die AEVO-Prüfung ablegen?
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird in den Paragraphen 28 bis 30 die persönliche und fachliche Eignung beschrieben.
Das BBiG unterscheidet das Ausbildungspersonal in drei Gruppen:
- Auszubildende darf laut § 28 BBiG nur einstellen, wer persönlich geeignet ist (Ausbildender).
- Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer fachlich nicht geeignet ist, darf Auszubildende nur einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilder oder Ausbilderinnen einsetzt, die die Inhalte der Ausbildungsordnung unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln (Ausbilder).
- Neben dem "Ausbildenden" und dem "verantwortlichen Ausbilder" kann unter der Verantwortung des Ausbilders bei der Ausbildung mitwirken, wer nicht die volle fachliche Eignung nach § 30 BBiG besitzt, aber die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist. "Ausbildende Fachkraft" oder "nebenberuflicher Ausbilder" sind gängige Bezeichnungen für diese Gruppe.
Zur persönlichen Eignung hält das BBiG in § 29 fest, dass diese Eignung nicht hat, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wer wiederholt gegen das BBiG oder die aufgrund des BBiG erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Die fachlich Eignung im Sinne des BBiG § 30 hat, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten; Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer:
1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat
3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

4. Controlling
Natürlich sind bereits in der Ausbildungsordnung Kontrollmechanismen aufgeführt, die eine erfolgreiche Ausbildung absichern sollen, wie die Führung des Berichtsheftes oder die gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und 2. Darüber hinaus gibt es auch den Ausbildungsverantwortlichen/-Berater bei der zuständigen IHK.
Das Berichtsheft muss von Ihnen regelmäßig kontrolliert und abgezeichnet werden. Sie sollten über das Berichtsheft hinaus regelmäßig das Gespräch mit der bzw. dem Auszubildenden suchen und auch einplanen, um auftretenden Problemen und Schwierigkeiten rechtzeitig begegnen zu können. Nicht nur Ihnen geben diese Gespräche ein Feedback, sie sind gleichzeitig für die Auszubildenden auch eine Rückmeldung selbst: "Wo stehe ich? Was kann ich schon gut? Wo gibt es noch Defizite?" usw.
Sind außer Ihnen noch andere Beschäftigte Ihres Unternehmens in die Ausbildung involviert, dann beziehen Sie sie in Ihre Gespräch mit der oder dem Auszubildenden ein oder übertragen Sie ihnen die Gespräche und lassen sich Sie sich im Anschluss über die Ergebnisse informieren.
Ein erstes Beurteilungsgespräch können Sie direkt mit dem Ende der Probezeit einplanen. Spätestens bei Abteilungswechsel sollten weitere Gespräche folgen.
Sie können auch regelmäßig die Entwicklung der zehn Kernkompetenzen Ihrer Auszubildenden, die im Handel benötigt werden, erfassen und auswerten. Die Zentralstelle für Berufsbildung im Handel (zbb) hat dazu ein Instrument für die Selbst- und Fremdeinschätzung entwickelt, welches Sie jährlich oder auch halbjährlich nutzen können.
Zentralstelle für Berufsbildung im Handel (zbb)
Halten Sie auch Verbindung zur Berufsschule. Erkundigen Sie sich, wie die Berufsschule die Entwicklung Ihrer Auszubildenden sieht. Stimmen Sie die Lernziele durch einen inhaltlichen Austausch ab. Erfahren Sie frühzeitig, wenn es bspw. Motivationsprobleme gibt, die Berufsschule zu besuchen. Nutzen Sie dazu Ausbildertage oder "Tage der offenen Tür" in der Berufsschule, suchen Sie regelmäßig den Kontakt. Laden Sie die Ausbildungsverantwortlichen auch direkt in Ihr Unternehmen ein. Möglicherweise gibt es auch in Ihrem Kammerbezirk einen Ausschuss "Schule-Wirtschaft", der regelmäßig zu Veranstaltungen lädt.
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