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Ganzheitlicher Ausbildungsnachweis: Instrument zur Verbesserung des (betrieblichen) Ausbildungsprozesses

Ergebnisse aus dem Modellversuch Ganzheitlicher Ausbildungsnachweis werden in der Region Bodensee-Oberschwaben flächendeckend umgesetzt

Die im Modellversuch Ganzheitlicher Ausbildungsnachweis im Modellversuchs-Förderschwerpunkt "Qualitätsentwicklung und -sicherung in der betrieblichen Berufsausbildung" des BIBB entwickelte und bereits in fünfzig regionalen Ausbildungsbetrieben erprobte und weiterentwickelte Form des Ausbildungsnachweises unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Optimierung des Kommunikationsprozesses unter den Ausbildungsakteur/innen.

Auf der Grundlage eines vom BIBB betreuten und geförderten Modellversuchs wurde eine neue Form des Ausbildungsnachweises konzipiert und in insgesamt fünfzig regionalen Ausbildungsbetrieben erprobt.

Im Zentrum des Ganzheitlichen Ausbildungsnachweises steht ein Abgleich der tatsächlichen Ausbildungsinhalte mit den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes des entsprechenden Ausbildungsberufes und die Reflexion des Erlernten durch die Auszubildenden selbst. Darüber hinaus werden vermehrt Feedbackmöglichkeiten geschaffen, um die Frequenz der Kommunikation unter den Ausbildungsakteur/innen zu erhöhen. Durch die stärkere Teilhabe am gesamten Ausbildungsprozess sollen die Auszubildenden sich frühzeitig an eine selbständige und selbstreflektive Arbeitsweise gewöhnen, um eine Steigerung ihrer (beruflichen) Handlungskompetenz (Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Selbst-, bzw. Individualkompetenz) zu erreichen.

Nach der Erprobungsphase wurde das Instrument evaluiert und in einem Workshop, zu dem alle am Modellversuch beteiligten Betriebe eingeladen waren, entsprechend der Ergebnisse noch einmal modifiziert bzw. auf die Bedürfnisse der Betriebe angepasst. Auf der Grundlage dieses modifizierten Ganzheitlichen Ausbildungsnachweises wurden im Nachgang und unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen für das Führen von Ausbildungsnachweisen des BIBB neue Richtlinien formuliert und schließlich vom Berufsbildungsausschuss der IHK Bodensee-Oberschwaben einstimmig beschlossen (siehe Anlage).

Die neuen Richtlinien für das Führen von Ausbildungsnachweisen treten am 1. September 2013 in Kraft. Auszubildenden, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr befinden, steht es frei, die bisherige Form des Ausbildungsnachweises bis zum Ende ihrer Ausbildungszeit weiterzuführen.

Das Projekt Ganzheitlicher Ausbildungsnachweis wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Modellversuchs-Förderschwerpunkt "Qualitätsentwicklung und -sicherung in der betrieblichen Berufsausbildung" gefördert.

Instrument 14 - Handreichung zum Ganzheitlichen Ausbildungsnachweis
Instrument 14 - Dokumentvorlage Ganzheitlicher Ausbildungsnachweis
Instrument 14 - Dokumentvorlage Feedbackbogen zum Ganzheitlichen Ausbildungsnachweis