Geschichte der AEVO
Mit der am 28. April 1972 auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (§ 21, BBiG 1969) erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung für die gewerbliche Wirtschaft erfolgte die erste bundesweite gesetzliche Basis für die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder.

AEVO
- 1972: Erlass der AEVO
- 1999: Erste Novellierung der AEVO
- 01.08.2003 bis 31.07.2009: Aussetzung der AEVO
- 2009: Zweite Novellierung und Wiedereinsetzung der AEVO
Verordnungen für weitere Ausbildungsbereiche folgten. Im Handwerk wurde die AEVO in der Meisterprüfungsordnung integriert. Vor 1972 waren die Ausbilderinnen und Ausbilder je nach Betrieb und Branche hinsichtlich ihrer pädagogischen Ausbildung vielfach auf sich selbst gestellt. Lediglich im Handwerk waren pädagogische Themen bereits Bestandteil der Meisterprüfungen. Allerdings gab es bereits verschiedene Angebote zur Ausbilderförderung. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Ausbildertätigkeit wurden jedoch meist nur in größeren Betrieben oder in Bildungseinrichtungen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften angeboten.
Im Berufsbildungsgesetz wurde festgelegt, dass nur ausbilden darf, wer die persönliche und fachliche Eignung dafür besitzt (§ 20, BBiG 1969). Die fachliche Eignung umfasste zum einen die für den jeweiligen Beruf erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, zum anderen die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Letztere mussten in vier Sachgebieten erworben und in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden.
AEVO von 1972
Vier Sachgebiete
1. Grundfragen der Berufsbildung
2. Planung und Durchführung der Ausbildung
3. Der Jugendliche in der Ausbildung
4. Rechtsgrundlagen
Als Ergänzung zur AEVO beschloss der damalige Bundesausschuss für Berufsbildung eine Empfehlung in Form eines Rahmenstoffplans, der die Sachgebiete konkretisierte. Die Empfehlung besaß keinen Verordnungscharakter, sondern bot lediglich eine inhaltliche Orientierung.
Erste Novellierung der AEVO (1998/99)
Obwohl die 1972 entwickelte AEVO über viele Jahre Bestand hatte, änderte sich das pädagogische Konzept der dualen Berufsausbildung ab Ende der 1980er-Jahre. Gefragt waren nun Ausbilderinnen und Ausbilder, die nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch selbstständiges Denken und Handeln, Problemlösungsfähigkeiten sowie Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten ihrer Auszubildenden fördern konnten. Eine derart erweiterte Qualifizierung sowie die Übernahme neuer betriebs- und personalwirtschaftlichen Konzepte führten zum Ansatz einer "handlungsorientierten Berufsbildung". Die "Fähigkeit zu selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren" wurde mit der Neuordnung der industriellen Metall- und Elektroberufe 1987 zur neuen Leitlinie in der beruflichen Ausbildung. Dies veranlasste den Hauptausschuss des BIBB dazu, eine Überarbeitung der AEVO auf den Weg zu bringen. Ziel des neuen Konzeptes war die Förderung und Entwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit bei den Auszubildenden durch das Ausbildungspersonal. Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung sollte in Zukunft entlang typischer Aufgabenschwerpunkte im Praxisalltag aufgebaut werden. Die bisherige Sachgebietsstruktur des Lehrgangs wurde aufgegeben und durch sieben Handlungsfelder ersetzt. Alle Handlungsfelder zusammen bildeten das Tätigkeitsspektrum des ausbildenden Personals ab. Am 1. November 1998 trat die neue AEVO in Kraft. Eine überarbeitete Fassung, die sich auch auf das Bergwesen, die Landwirtschaft, die Hauswirtschaft und den öffentlichen Dienst erstreckte, folgte am 1. März 1999.
Novellierte AEVO von 1998
Sieben Handlungsfelder
1. Allgemeine Grundlagen legen
2. Ausbildung planen
3. Auszubildende einstellen
4. Am Arbeitsplatz ausbilden
5. Lernen fördern
6. Gruppen anleiten
7. Ausbildung beenden
Zweite Novellierung der AEVO (2009)
Von Anfang an wurde die AEVO nicht nur als Beitrag zur Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung angesehen. Sie wurde auch als "ausbildungshemmende Vorschrift" diskutiert, vor allem mit Blick auf kleinere Betriebe. Als der Ausbildungsstellenmarkt in eine Krise geriet (minus 6,8 Prozent bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in 2002 gegenüber 2001), beschloss die Bundesregierung zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften im Frühjahr 2003 eine bundesweite Ausbildungsoffensive. Ziel war es, mit einem Katalog von Maßnahmen zusätzliche Ausbildungsplätze und zusätzliche Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. Dazu gehörte auch die befristete Aussetzung der AEVO, um vor allem kleineren und jüngeren Betrieben den Einstieg in die Ausbildung zu erleichtern. Eine Evaluierung der Aussetzung durch das BIBB im Jahr 2007 zeigte, dass die Maßnahme zwar einen quantitativen Effekt in Form eines Zuwachses von Ausbildungsplätzen hatte, dieser aber geringer ausfiel als erwartet. In qualitativer Hinsicht wurden auf der anderen Seite klar negative Folgen registriert. Als Reaktion auf die Evaluierung beschloss die Bundesregierung im Konsens mit den Sozialpartnern, die AEVO ab dem 1. August 2009 wieder in Kraft zu setzen. Die novellierte AEVO wurde am 21. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der dazugehörige Rahmenplan (früher Rahmenstoffplan) wurde ebenfalls modernisiert und am 25. Juni 2009 vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschlossen. Die Anforderungen an die berufs- und arbeitspädagogische Eignung werden in der neuen Fassung der AEVO nunmehr in vier Handlungsfeldern beschrieben, die sich noch stärker am betrieblichen Ausbildungsverlauf orientieren.
Novellierte AEVO von 2009
Vier Handlungsfelder
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Gegenüber der AEVO von 1999 enthält die novellierte Fassung mehrere inhaltliche Neuerungen. Dies betrifft im methodisch-didaktischen Bereich die Qualifizierung der Ausbilder/-innen zu einem Rollenverständnis als "Lernprozessbegleiter" sowie zu einer stärkeren Ausrichtung der Ausbildung an realen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen. Weitere Neuerungen resultieren aus den Veränderungen des novellierten BBiG von 2005, wie z. B. der Möglichkeit, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung auch im Ausland durchführen zu können.
Quellen:
Bahl, Anke; Blötz, Ulrich; Ulmer, Philipp: Von der Ausbilder-Eignungsverordnung bis zum Berufspädagogen: zur Qualifikation und Förderung des Ausbildungspersonals seit 1972. In: 40 Jahre Bundesinstitut für Berufsbildung : 40 Jahre Forschen - Beraten - Zukunft gestalten. Bonn 2010, S. 139-148.
Hensge, Kathrin (Hrsg.): Handlungsorientierte Ausbildung der Ausbilder. Erläuterungen zum neuen Konzept. Bielefeld 1998