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Prüfungsvorbereitung und Prüfungen

"Dadurch, dass wir schon so eingespielt sind, ist das alles im Hinterkopf gespeichert. Man weiß schon, was in der Zwischenprüfung oder Prüfung vorkommt, dementsprechend haben sie ihre Fertigkeiten, da müssen wir sie nicht extra für trainieren."

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Alle Auszubildenden müssen selbstverständlich im Verlauf ihrer Ausbildung Prüfungen ablegen. Damit die Auszubildenden bestmöglich vorbereitet sind und eine erfolgreiche Prüfung ablegen können, gibt es unterschiedliche Maßnahmen und Hilfestellungen, die durch die Betriebe einerseits und durch die Berufsschule oder die Auszubildenden selbst initiiert werden können. Dabei kann die Prüfungsvorbereitung in das Alltagsgeschäft eines Betriebes implementiert oder auch, sofern es möglich und sinnvoll ist, spezielle Übungsaufgaben angeboten werden.

Illustration Prüfungsvorbereitung

Die gut geplante Ausbildung an sich kann schon dafür sorgen, dass die Auszubildenden in der Lage sind, ihre Prüfungen zu bestehen. Es gibt unterschiedlich aufwendige Möglichkeiten der Unterstützung, die von Unternehmen teils für sinnvoll, teils für nicht erforderlich gehalten werden. Im Sinne der "Balance von Praxisorientierung und Anpassung an die Auszubildenden" gilt: Auf die Anfragen und Bedürfnisse der Auszubildenden einzugehen ist sinnvoll und wird von den Unternehmen auch praktiziert.

Kommunikation und Kooperation der Lernorte

"Also die Bereitschaft der Betriebsvertreter, sich hier einzubringen und für die Schule da zu sein, ist genauso vorhanden wie wir für sie. Die Wege sind sehr kurz. Also wenn irgendwelche Einzelprobleme da sind, ist man schnell am Telefon, ist um Lösung bemüht und es ist immer ein lösungsorientiertes Denken."

Durch das duale System der Berufsausbildung gibt es für die Auszubildenden verschiedene Lernorte mit unterschiedlichen Akteuren. Ausmaß und Qualität der Kommunikation und Kooperation der Lernorte hängen in starkem Maße von der Persönlichkeit der jeweils zuständigen Personen auf allen beteiligten Seiten (Betrieben, beruflichen Schulen und überbetrieblichen Einrichtungen) ab.
Allerdings lässt sich die Zusammenarbeit der Lernorte auch durch Vorgaben des Gesetzgebers und durch einzelne Verfahren und Aktivitäten verbessern.

Kooperation nach Gesetz: Lernortkooperation in Hamburg

Als einziger der drei Standorte der Studie strukturiert Hamburg die mögliche Kooperation zwischen Lernorten (LOK) Auszubildender durch ein Gesetz. Im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG), §78a, Absatz 1 heißt es:

"An staatlichen berufsbildenden Schulen sind berufsbezogene Lernortkooperationen einzurichten. Sie sollen die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen fördern und durch Absprachen die Qualität der Berufsausbildung weiterentwickeln."

Im folgenden Schaubild wird dargestellt, wie die Lernortkooperation in Hamburg erfolgt und mit welchen Absichten die verschiedenen Akteure in diese Kooperation hereintreten.

In der Praxis wird der neue Paragraph des HmbSG überwiegend als erfolgreich und sinnvoll angesehen. Lehrer/-innen können auf Wünsche der Betriebe eingehen, Betriebe den Lehrpersonen Praxiseinblicke geben. Regelmäßige Treffen bilden die Basis der Zusammenarbeit.

Eine befragte Person in der Ausbildungsleitung stellt dar, welche Inhalte beispielsweise besprochen werden:

"Da trifft man sich dann in einem relativ ungezwungenen Kreis. Dann gibt es zwei, drei Themen. Da ist von der IHK jemand da oder vom Schulvorstand oder der Direktor selber. Und dann treffen wir uns und reden über Dinge, die man einfach vielleicht besser machen kann, wo man sagt: Kann man irgendwie zusammenarbeiten? Die Prüfungen, Prüfungstermine werden dort dann abgesprochen. Wie ist die Zusammenarbeit mit der Schule? Also am coolsten ist ja, die Schule macht ein Projekt in der Theorie und wenn die dann aus der Schule kommen, können wir es hier bauen. [...] Das passt nicht immer ineinander, aber ganz oft ist das auf dem kurzen Dienstweg: Ach, ihr macht nächste Woche das und das, wunderbar, übernächste Woche sind die bei mir, kann ich einschieben."

Weiterbildung und Unterstützung der Ausbilder und Ausbilderinnen

"Die Ausbildereignung fördern wir eben auch finanziell mit der Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, und [...] wo ich dann eben auch berate und sage, gucken Sie, was passt für Sie? Sind Sie eher jemand, der sagt, ich will noch mal andere Unternehmen vor Ort kennenlernen, ich will da zwei Wochen am Stück hingehen und dann die Prüfung machen? Oder ist dieses Blended-Learning, dass Sie eben per E-Learning und nur zwischendurch zweimal zwei Tage Präsenz haben, ist das für Sie besser geeignet? Das wird halt gleichermaßen honoriert. Da gibt es sogar noch eine persönliche Leistungsprämie auch noch, wenn man die Ausbildereignungsprüfung ablegt."

In der Regel verfügen die mit der Ausbildung befassten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf der Leitungsebene, wie auch die auf der zweiten Ebene, also die in den Fachabteilungen bzw. einzelnen Betriebsstellen verantwortlichen Ausbildungsbeauftragten, über eine berufspädagogische Qualifikation mindestens auf dem AEVO-Niveau. Gleiches gilt für die hauptberuflichen Ausbilder und Ausbilderinnen in den betrieblichen Lehrwerkstätten und Ausbildungszentren.
Für die ausbildenden Fachkräfte, die direkt mit der Anleitung und Unterweisung der Auszubildenden befasst sind, werden aber zumeist keine formalen Anforderungen an deren Qualifikation gestellt. Dass diese in jedem Fall auch über einen Abschluss nach AEVO verfügen müssen, stellt also eher eine Ausnahme dar. Allerdings haben viele dieser Fachkräfte durchaus eine entsprechende Prüfung absolviert, nicht zuletzt, wenn sie Bestandteil ihrer Fortbildung war (zum Meister/zur Meisterin, zum Techniker/zur Technikerin oder als Fachwirt/-in).

Ausbildungsleiter/ -innen  Hauptberufliche Ausbilder/-innen ohne Leitungsfunktion Verantwortliche Ausbilder/ -innen, Ausbildungsbeauftragte  Ausbildende Fachkräfte 
  • Planung und Organisation der Ausbildung
    Ggf. Leitung des internen Ausbildungs-zentrums
  • Meist Qualifikation mindestens auf AEVO-Niveau
  • Mitarbeitende im Ausbildungs-zentrum
  • In Groß-unternehmen für je unterschiedliche Berufsgruppen zuständig
  • Meist Qualifikation mindestens auf AEVO-Niveau
  • Koordinierung der Ausbildung in ihrem Verantwortungs-bereich
  • Auswahl, Einteilung und Anleitung der ausbildenden Fachkräfte
  • Kontrolle des Ausbildungs-fortschritts
  • Meist Qualifikation mindestens auf AEVO-Niveau
  • Anleitung und Unterweisung der Auszubildenden
  • Unmittelbare Einbindung in die alltägliche Ausbildungs-praxis
  • Bspw. Gesellen; haben fachliche Kenntnisse

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

  • Die AEVO wird von den untersuchten Unternehmen/Betrieben vor allem positiv bewertet.
  • "Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen." (gemäß §30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes)
  • Inhaltliche Ausrichtung nach 4 Handlungsfeldern:
    1) Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    2) Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    3) Ausbildung durchführen
    4) Ausbildung abschließen

Alternativ oder auch ergänzend zu anerkannten Abschlüssen gibt es eine Reihe von unternehmensinternen Schulungen für Ausbilder und Ausbilderinnen, die zum Teil als Seminarreihen angelegt sind oder auch mit entsprechenden internen Prüfungen und Zertifikaten abgeschlossen werden, zum Beispiel als Lernbegleiter/-in oder Lernprozessbegleiter/-in. Entsprechende Seminare werden sowohl für neue Ausbilder/-innen zum Einstieg bzw. als Vorbereitung auf die Ausbildertätigkeit als sinnvoll erachtet als auch für langjährige Ausbilder/-innen, um ihre berufspädagogischen Kenntnisse aufzufrischen oder sie über neue Lehrmethoden zu informieren.

Wertschätzung des dualen Systems der Berufsausbildung

"Also im Moment wüsste ich keine bessere Alternative [...]. Auch dieses wechselweise Schule und wieder arbeiten, [...] dass man dann die Theorie mit der Praxis zusammenbringt [...]. Also dieser Wiedererkennungseffekt Theorie und Praxis, die Verknüpfung wird erlebbar gemacht."

Den Rahmen aller Ausbildungsaktivitäten bildet das duale System der Berufsbildung in Deutschland. Im Allgemeinen wird das duale System sehr positiv gesehen, wie aus den folgenden Zitaten ersichtlich wird:

"Die duale Ausbildung finde ich nach wie vor gut, ich finde das genau richtig, wie wir das hier in Deutschland machen, also die Verzahnung von Theorie und Praxis"

Außerdem werden Vorteile gegenüber einer rein theoretischen Ausbildung gesehen, obwohl immer mehr junge Menschen ein Studium anstreben:

"Ich finde das tatsächlich gut, dass es die Berufsschule gibt und Praxisteile. Ich finde das auch wichtig. Mir hat es manchmal gefehlt in meinem Studium. Und ich glaube, dass es nicht schlecht ist, um eine Grundlage zu schaffen, auf der man viel aufbauen kann im dualen System an Wissen, was man schon erworben hat."

Hervorgehoben wird auch, dass die duale Ausbildung für Jugendliche mit unterschiedlichen Schulabschlüssen und unterschiedlichen beruflichen Erwartungen und Perspektiven Chancen bietet. Für Haupt- und Realschüler/-innen sei sie essenziell und alternativlos; besonders motivierten und leistungsorientierten jungen Menschen böte sie vielfältige Wege, sich beruflich weiterzuentwickeln.

Fast alle Betriebe bilden aus, um mittel- und langfristig ihren eigenen Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs zu sichern. Besondere Anstrengungen seien notwendig, um vor allem angesichts des demographischen Wandels einem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. In den meisten Fällen erfolgt dementsprechend bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss eine betriebliche Übernahme. Dabei wird es als vorteilhaft angesehen, die Auszubildenden von Beginn an im Betrieb zu haben und auf die betrieblichen Abläufe und Bedarfe hin gezielt ausbilden zu können. Dadurch steigt auch das Eigeninteresse der Betriebe, eine gute Ausbildung zu gewährleisten und somit gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu erhalten.


Die folgenden Abbildungen machen noch einmal deutlich, dass das duale System an sich zwar sehr positiv bewertet wird, dass es aber auch Herausforderungen gibt, die in der Zukunft oder besser noch heute schon bearbeitet werden müssen.

Die Leistung und der Beitrag der Ausbildungskräfte wird besonders lobend hervorgehoben: Ihre Arbeit sichert die Qualität der Ausbildung und der späteren Arbeit des Nachwuchses. Alle Befragten geben außerdem an, gerne ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Digitalisierung

"Wir haben neulich gerade mal beschrieben, was wir alles machen in Richtung Arbeit 4.0. [...] Wir haben zum einen eine zentrale Datenhaltung, die auch so aufgebaut ist, dass sie allen Datenschutzanforderungen entspricht."

Unternehmen und Betriebe gehen sehr unterschiedlich mit dem digitalen Wandel um. Während die einen Schwierigkeiten mit der Handhabung haben, sind die anderen schon bestens zum Thema Datenschutz aufgestellt. In manchen Ausbildungen gehört der Umgang mit digitalen Medien zwingend dazu, in anderen müssen sie nicht unbedingt eingesetzt werden, können aber zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Umgang mit digitalen Medien als Teil der Ausbildung/ der Arbeit Digitale Medien zur Unterstützung der Ausbildung/ der Arbeit
  • ‚Büroberufe': IT, Kaufmännischer Bereich usw.
  • Klassische Office-Anwendungen (Textverarbeitung, Gestaltung von Präsentationen usw.) gehören in vielen Berufsfeldern zum Alltag
  • Umgang mit spezieller betrieblicher Software
  • Zugang der Auszubildenden zu betriebsinternen Datenbanken
  • Sehr große Unterschiede zwischen Unternehmen im Einsatz digitaler Medien als Lernhilfen
  • Mögliche Nutzung: Lernsoftware für Blended Learning, Webinare, Nutzung der Plattform "Moodle"

 

Hardwareausstattung

Nicht in allen Berufen und Unternehmen gehört der Zugang zu PCs, zum Internet oder anderen Formen der Nutzung digitaler Medien zum Ausbildungs-/Arbeitsalltag. Nicht vorausgesetzt werden kann, und oft auch umstritten ist der Einsatz privater Geräte am Arbeitsplatz.
Einzelne Unternehmen sind aber dazu übergegangen, ihren Auszubildenden Smartphones oder Tablets zur Verfügung zu stellen, die sie im Rahmen der Ausbildung bzw. Arbeit, aber auch in der Freizeit bzw. privat nutzen können.

Kommunikations-/Kollaborationssoftware

Die Nutzung sozialer Medien, zum Beispiel Facebook oder WhatsApp, zum Austausch von Informationen zwischen Ausbildern/Ausbilderinnen und Auszubildenden wie auch intern in diesen Gruppen ist weit verbreitet. Datenschutz- oder arbeitsrechtliche Fragen und Probleme bleiben dabei in den meisten Unternehmen unbeachtet. In einzelnen Fällen hat man aber bisher aufgrund entsprechender Bedenken Abstand von deren Nutzung genommen.
Spezielle Programme bzw. Apps werden zur Unterstützung der Organisation und Abwicklung von Arbeitsprozessen genutzt: zum Beispiel elektronische Kalender und Auftragsbücher oder Software zur Dokumentation von Arbeits-/Geschäftsprozessen und zum Datenaustausch.

Zugang zu internen Daten(banken)

Ebenfalls in der Regel ohne speziellen Bezug zur Ausbildung erhalten Auszubildende Zugang zu internen betrieblichen Daten bzw. für die Geschäftsprozesse relevanten Datenbanken. Die Zugriffsrechte sind dabei auf die spezifischen Belange dieser Nutzergruppe zugeschnitten. Die Auszubildenden erhalten damit zum einen die Möglichkeit auf Dokumentationen und Assistenzprogramme zuzugreifen, die auch der Unterstützung der ausgebildeten Fachkräfte dienen. Zum anderen können ihnen so auch Unterlagen (Lehrbriefe, Lernprogramme) zur Verfügung gestellt werden, die speziell für ihre Ausbildung erstellt wurden.
Eine spezielle Anwendung für Ausbildende in gewerblich-technischen Berufen erlaubt ihnen - über QR-Codes auf für ihren Beruf relevanten Maschinen/Anlagen - den Zugang zu grundlegenden Informationen über diese Maschinen und damit verknüpfte Lern-/Übungsaufgaben.

Lernsoftware und Blended Learning

Hinsichtlich der Nutzung von Lernsoftware gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Unternehmen. Dabei kommen selbst entwickelte Programme, wie auch Standardsoftware für bestimmte Berufe bzw. Branchen zur Anwendung. Vereinzelt werden auch - in den Ausbildungszentren der Unternehmen - Formen des Blended Learning, auch Webinare, eingesetzt oder sind zumindest in Vorbereitung. In wenigen Fällen nutzen Ausbilder/-innen auch die Lernplattform "Moodle" zur Gestaltung und Verwaltung ihrer Online-Angebote.

Medienkompetenz

In vielen Betrieben herrscht ein auf den technischen Umgang mit den elektronischen Medien bezogenes Verständnis von Medienkompetenz vor. Insofern erfolgt auch eine Qualifizierung der Auszubildenden vorrangig in Bezug auf allgemeine bzw. Office-Anwendungen oder spezielle betriebliche Software. Nur in wenigen Unternehmen wird dagegen der bewusste und verantwortungsvolle Umgang mit (digitalen) Medien, einschließlich der Einschätzung ihrer Risiken und Gefahren, thematisiert - ohne dass aber bereits Konzepte umgesetzt werden, die dem Erwerb entsprechender Kompetenzen förderlich sind.

Gute Praxis: Handlungsansätze, Konzepte und Instrumente

Im Rahmen des Projekts "Foraus.de - das Internetforum des BIBB zur Unterstützung des Bildungspersonals" hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Forschungsgruppe SALSS mit der Durchführung der qualitativen Betriebsstudie beauftragt.
In Kooperation mit uzbonn und Dr. Ute Marie Metje wurden Interviews mit Ausbildungsleitungen und Ausbildern und Ausbilderinnen von Betrieben sowie mit Lehr- und Ausbildungskräften weiterer Lernorte des dualen Systems (berufliche Schulen und überbetriebliche Ausbildungsstätten) durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet.

Für die wissenschaftliche Bearbeitung und Aufbereitung des Endberichts waren zuständig:

Peter Jablonka
SALSS-GmbH
Pestalozzistraße 5-8
13187 Berlin
Telefon: 030-400 49 143 / 0171-105 987 87

Jan Kröll
uzbonn GmbH c/o ZEM - Universität Bonn
Oxfordstraße 15
53111 Bonn
Tel: 0228-73 62315 Fax: 0228-73 62325

PD Dr. Ute Marie Metje
Evaluation & wissenschaftliche Beratung
Ebertallee 10
22607 Hamburg
Tel: 040-226 24 226
 

Die Aufbereitung der Ergebnisse der Studie für foraus.de erfolgte im Rahmen eines Praktikums durch Sabrina Reuther, Masterstudentin im 3. Semester der Allgemeinen Erziehungswissenschaft und Erwachsenen- und Weiterbildung an der Universität zu Köln.

sabrina.reuther@gmx.net

Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 (URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ausbilder_eignungsverordnung.pdf, zuletzt aufgerufen am 20.02.2018, 12:53Uhr)

Endbericht (2017): Prozessorientierte Ausgestaltung der Berufsbildung und Handeln des Bildungspersonals an den Lernorten des dualen Systems. Betriebliche Fallstudien.

Hamburgisches Schulgesetz (URL: http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/0b67f938faf36a84f3f3762718939ee5/data/schulgesetzdownload.pdf;jsessionid=5D0B89799C0A55C5676E7312C9CBA324.liveWorker2, zuletzt aufgerufen am 16.02.2018, 13:00Uhr)