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Teil 1: Gesetzliche Grundlagen, Potenziale und Formen der Lernortkooperation

In vielen Fällen agieren Betrieb und Berufsschule immer noch weitgehend überschneidungsfrei nebeneinander. Zwar absolvieren die meisten Auszubildenden auch unter diesen Bedingungen erfolgreich ihre Berufsausbildung, allerdings sprechen viele Faktoren dafür, die Lernortkooperation in Zukunft aktiver zu gestalten.

Teil 1: Gesetzliche Grundlagen, Potenziale und Formen der Lernortkooperation
  • Die sinkende Zahl der Ausbildungsbewerber/-innen fordert einen "inklusiven" Ansatz des Ausbildens. Dabei steigt die Zahl derjenigen Auszubildenden, die sowohl im Betrieb als auch in der Schule "gecoacht" werden müssen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrer und Ausbilder wird damit unabdingbar.
  • Heterogene Zielgruppen machen es notwendig, über Ausbildersprechtage und Problemgespräche hinaus die Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Schule zu institutionalisieren. Als sichtbares Element eines institutionalisierten Coachings, das beide Partner der Ausbildung in Beziehung setzt, kann hier die "Assistierte Ausbildung" genannt werden.
  • Auszubildende werden, auch aus Kostengründen, immer stärker in den betrieblichen Leistungserstellungsprozess eingebunden. Eine Folge dieser Entwicklung ist eine zunehmende Beschränkung auf die Vermittlung von arbeitsplatzspezifischen Qualifikationen. Das kann dazu führen, dass in den Betrieben der berufspädagogische Auftrag nicht im bisherigen Umfang erfüllt wird. Hieraus ergibt sich die Forderung der Betriebe nach einer engeren Verzahnung von schulischer und betrieblicher Ausbildung.
  • Zusätzlich gefordertes Fachwissen und neue Technologien in den Ausbildungsbetrieben stellen weitere Herausforderungen auch für Ausbilder und Berufsschullehrer dar. Lernortkooperation kann durch gemeinsame Weiterbildung von Ausbildern und Lehrern (ausgerichtet an den besonderen Anforderungen der Betriebe) Abhilfe schaffen und Kommunikationsstrukturen bilden, um die Qualität der Ausbildung langfristig sicherzustellen. Gerade in gewerblich-technischen Berufen ist es für Berufsschullehrer zunehmend von Bedeutung an den technischen Innovationen der Betriebe teilzuhaben.

Video: Lernortkooperation - ein grundlegendes Instrument des dualen Ausbildungssystems

Digitalisierung der Berufswelt und Industrie 4.0

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Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt und einer Entwicklung, die unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" zunehmend Einfluss auf die berufliche Bildung hat, kommt der Lernortkooperation eine besondere Bedeutung zu.

Informationstechnologie und neue Medien werden in fast allen Wirtschaftsbereichen zu bestimmenden Elementen und bringen für die Berufsausbildung neue Inhalte und Herausforderungen mit sich. Gefragt sind Fähigkeiten, die den Umgang mit IT und Software, mit Anwendungsprogrammen, automatisierten Systemen und die Überwachung sowie Instandhaltung digital gesteuerter Produktionsanlagen betreffen. Zunehmend verlangt werden auch Verständnis für die gesamte digitale Kette der Geschäfts- und Produktionsprozesse, für elektronische Warenwirtschafts- und Bezahlsysteme sowie die Beherrschung integrierter Unternehmenssoftwarelösungen.

Vielfach sind in kleineren und mittleren Unternehmen die Kompetenzen in diesen Wissensbereichen nicht vorhanden oder es fehlt die Zeit, um während des Produktionsablaufs die Auszubildenden systematisch zu schulen. Hier können Ausbildungsverbünde und Kooperationen helfen, die Lücke im Betrieb durch Auslagerung von Ausbildungssequenzen, Kurse oder Exkursionen für die Azubis zu schließen.

Notwendig wird eine Kooperation mit überbetrieblichen Einrichtungen oder Berufsschulen auch, wenn aufwändige und teure Lernumgebungen wie z. B. Smart Factories eingesetzt werden müssen. Smart Factories stellen eine am Fertigungsprozess orientierte didaktisch reduzierte Lernumgebung dar, die den Azubis die Zusammenhänge der digitalen Produktion in Industrie 4.0 erfahrbar macht.

Excellence Initiative für Auszubildende – Industrie 4.0

Seit April 2016 gibt es das IHK-Netzwerk "Industrie 4.0", dem rund 60 Mitglieder produzierender Unternehmen angehören. Auszubildende Mechatroniker/-innen, Elektroniker/-innen und Fachinformatiker/-innen haben im Rahmen der "Excellence Initiative Industrie 4.0" an der Berufsbildenden Schule "BBS Brinkstraße" in Osnabrück eine "Smart Factory" aufgebaut und programmiert. Das Projekt nutzt die Synergieeffekte der Kooperation von Unternehmen und Berufsschulen.

Zunehmend werden für die lernortübergreifende Ausbildung auch neue Softwarelösungen entwickelt. Sie unterstützen das Zusammenspiel der Lernorte durch den Einsatz moderner Kommunikations- und Kollaborationstechnologien. An den verschiedenen Lernorten ist für Azubis, Lehrer und Ausbilder das elektronische Berichtsheft verfügbar; Termine, Ausbildungsabschnitte und -inhalte werden für alle transparent abgebildet. So ist es möglich, projektorientiertes Lernen im Betrieb mit Theorie- und Reflexionsphasen in der Berufsschule zu verbinden. Projektergebnisse können z. B. in elektronischen Lerntagebüchern (E-Portfolios), Wikis oder Blogs dokumentiert werden. Azubis können mithilfe von Handyvideos Arbeitsschritte dokumentieren und für den Abruf "on demand" in einer Cloud für alle Lernorte archivieren, ggf. später ergänzen und gemeinsam weiterentwickeln.

Gesetzliche Grundlagen der Lernortkooperation

Die Lernortkooperation zwischen Betrieb und Schule ist in Rechtsgrundlagen verbindlich geregelt, an die die Partner der dualen Ausbildung bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung ihres Bildungsauftrages gebunden sind.

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2005 wurde die Lernortkooperation zur gesetzlichen Norm. In § 2 Abs. 2 heißt es:

"(2) Die Lernorte nach Abs. 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation)."1

Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 2 Lernorte der Berufsbildung

(1) Berufsbildung wird durchgeführt
1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung),

2. in berufsbildenden Schulen (schulische Berufsbildung) und

3. in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (außerbetriebliche Berufsbildung).

(2) Die Lernorte nach Absatz 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation).

Dabei sind folgende Unterschiede bei den rechtlichen Grundlagen für Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule zu berücksichtigen:

Die betriebliche Ausbildung ist bundeseinheitlich durch Bundesrecht (Berufsbildungsgesetz) geregelt. Für die Durchführung der betrieblichen Ausbildung gelten auf der Seite der Ausbildungsbetriebe das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen mit dem Ausbildungsrahmenplan.

Berufsschulische Ausbildung ist ländereinheitlich in den jeweiligen Schulgesetzen geregelt. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) verabschiedet für die Ausbildung im Lernort "Berufsschule" einen Rahmenlehrplan. Die Lehrpläne sind in Lernfelder gegliedert, die sich an beruflichen Aufgaben und Handlungsfeldern orientieren.

Die Lernorte "Betrieb" und "Berufsschule" arbeiten auf der Grundlage beider Ordnungsmittel an der Planung, Durchführung und Bewertung von Lernsituationen zusammen. Dabei erweisen sich die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen als Herausforderung für die Lernortkooperation. Nur selten entsprechen die betrieblichen Abläufe exakt den Lernfeldern der Berufsschule.

In der gelungenen Abstimmung und gegenseitigen Ergänzung der Lernfelder mit dem Ausbildungsrahmenplan liegt daher eine große Herausforderung. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Abstimmung von berufsschulischem Unterricht und betrieblicher Ausbildung. Eine Lernortkooperation ist nur dann erfolgreich, wenn die Ausbildenden und Lehrenden den Arbeitsalltag im Betrieb systematisch für Lernanlässe öffnen.

BIBB-Hauptausschussempfehlung zur Lernortkooperation

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung hat 1997 eine "Empfehlung zur Kooperation der Lernorte" (Nr. 99)2 herausgegeben, die die Aufgaben der Lernortkooperation näher definiert:

  • Arbeitskreise von Ausbildern und Lehrern, die der Information dienen
  • Aufnahme oder Verstärkung der Lernortkooperation durch vorhandene Gremien wie Berufsbildungs- und Prüfungsausschüsse bei den Kammern, Schulkonferenzen, Landesausschüsse
  • Gemeinsame Ausbildungsprojekte zur Entwicklung bzw. Verstärkung einer methodisch-didaktischen Zusammenarbeit von Ausbildern am Berufsschulunterricht bzw. von Lehrern an betrieblichen Praktika zur Intensivierung der Kommunikation
  • Gemeinsame Teilnahme von Ausbildern und Lehrern an berufspädagogischen und fachlichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Entwicklung gemeinsamer Erfahrungsbestände

Das Hamburger Modell – eine Besonderheit auf der strukturellen Ebene

In Hamburg ist es 2006 gelungen, diese unterschiedlichen "Systeme" mit ihren jeweils eigenen Grundlagen im Rahmen eines Schulgesetzes (Hamburgisches Schulgesetz /HmbSG)3 zu einer recht umfangreichen Kooperation zu verpflichten.

Danach sind Lernortkooperationen (LOK) als ein elementares Gremium für alle ausbildenden Betriebe vorgeschrieben. Die Ausbilder/-innen einer Branche oder eines Berufes kommen zweimal im Schuljahr zusammen, um sich mit den Lehrenden der Berufsschulen über ausbildungsrelevante Themen abzusprechen.

Dem Gesetz nach sollen Lernortkooperationen vorrangig an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und -qualität mitwirken sowie den Lehrplan zwischen Betrieben und Schulen abstimmen. Der direkte Dialog zwischen Vertretungen der Betriebe und Berufsschulen steht dabei im Vordergrund. Innerhalb von Lernortkooperationen können Beschlüsse mit verbindlichem Charakter gefasst, Kooperationen geplant und konkrete Vereinbarungen getroffen werden.

Video: Lernortkooperation bei der Stadtwerke Duisburg AG

Hans-Joachim Sulberg war als Ausbildungsleiter maßgeblich an der Entwicklung der Lernortkooperation und der Durchführung von lernortübergreifenden Projekten bei der Stadtwerke Duisburg AG mit Berufskollegs und anderen Einrichtungen der Berufsausbildung beteiligt. Er beschreibt in dem Interview die Erfahrungen mit einem Lernortkooperationsprojekt.

Handlungs- und prozessorientiert ausbilden an den Lernorten des dualen Systems

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Lernortkooperation ist ein wesentliches Element zur effektiven Gestaltung von handlungs- und prozessorientierten Lehr-/Lernprozessen in Schule und Betrieb. Nicht mehr die Beherrschung einzelner Technologien und Fertigungsverfahren steht dabei im Vordergrund, sondern bestimmte berufstypische Arbeits-, Geschäfts- oder Leistungsprozesse. Fertigkeiten und Kenntnisse sind aus den Arbeitsprozessen der betrieblichen Praxis herzuleiten. Dort werden Arbeitsaufgaben bzw. Teilaufgaben identifiziert und auf dieser Basis Lern- und Arbeitsaufgaben für die Auszubildenden entwickelt. "Handlungsorientierung" bedeutet in diesem Zusammenhang zugleich auch, das Modell der vollständigen Handlung (vgl. nachfolgende Abbildung) zu berücksichtigen.

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Unter dem Aspekt der Handlungs- und Prozessorientierung in der Berufsausbildung und dem darin enthaltenen Modell der vollständigen Handlung werden sechs Stufen definiert, die zur Beurteilung der Qualität von Arbeits- und Ausbildungsanforderungen entwickelt wurden. Diese sind:

Informieren - Planen - Entscheiden - Ausführen - Kontrollieren - Auswerten

Die Anwendung des Stufenmodells soll dazu beitragen, komplexe Ausbildungsanforderungen an den unterschiedlichen Lernorten zu strukturieren und aufeinander beziehbar zu machen.

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Im Rahmen einer handlungsorientierten Didaktik leitet sich daraus die Forderung ab, in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung die Theorie- und Praxisanteile miteinander zu verzahnen. Daraus resultiert ein Koordinationsbedarf der Lernorte insbesondere hinsichtlich der Frage, auf welche inhaltlichen Aufgaben- und Problemstellungen die Ausbildungsschwerpunkte innerhalb und zwischen den Lernorten bezogen werden sollen. Da die Ausbildungsinhalte an authentischen Praxisproblemen ausgerichtet sein sollen, ergibt sich insbesondere für die Berufsschule ein erhöhter Bedarf, um den Praxisbezug über die Betriebe zu erschließen und zu sichern.

Mit der Neuordnung von zahlreichen Ausbildungsberufen wird die Theorie-Praxis-Verbindung sowohl für die Berufsschule als auch für den Betrieb beständig eingefordert und deshalb bedarf es der Einbeziehung handlungsorientierten Lernens an beiden Lernorten.

Potenziale der Lernortkooperation

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Für die betriebliche Berufsausbildung bietet die Lernortkooperation folgende Vorteile:

  • Erweiterung der Arbeitsplätze zu Lernplätzen oder Ergänzung des Arbeitsplatzlernens durch gesonderte Projekte bzw. simulierte Formen des Handlungslernens, Vermittlung allgemeiner Lerninhalte und die Reflexion über Arbeit und Beruf
  • Eröffnung von Handlungsspielräumen für selbstgesteuertes entdeckendes Lernen
  • Professionalisierung der Ausbilder in Richtung Lernbegleiter

Für die Berufsschule gilt es,

  • Lernen an berufliche Handlungssituationen anzunähern, sodass authentische, simulierte und/oder symbolisch repräsentierte Handlungen ermöglicht werden,
  • allgemeine Kompetenzen zu erweitern,
  • fächerübergreifende, transferfördernde Lernprozesse zu sichern und
  • die Lehrerrolle in Richtung Lernprozessorganisation und Lernberatung zu verändern.

Potenziale unterschiedlicher Lernorte zur Gestaltung des beruflichen Lernens

  Betrieb/ Arbeitsplatz Berufliche Schule/ Klassenraum Über-, außerbetr. Ausbildungsstätte/ Lehrwerkstatt
Bezug auf berufliche Aufgaben- und Problemstellungen

Orientierung an auftretenden Arbeitsaufträgen

Ernstsituation: Mitarbeit an realen betrieblichen Aufträgen

Orientierung an systematischen Curricula

Lernergerechte Didaktisierung: Projektunterricht mit praxisbezogenen Problemstellungen

Praxisnahe Aufgaben:

Lernergerechte Problemstellungen in einem curricularen Rahmen

Erarbeitung von Problemlösungen

Erfahren der konkreten Problemlösung, Erklären relevanter Kontexte

Fachlich kompetente Unterweisung durch professionelles Fachpersonal

Problembearbeitung in komplexen Arbeitsumgebungen

Induktive Erarbeitung von Problemlösungen, individuelle Förderung der Lernenden

Didaktisch kompetente Unterstützung durch pädagogisches Lehrpersonal

Problembearbeitung in zielgruppengerechten Zuschnitten

Wie Schule
Festigung und Transfer

Wiederholte Mitarbeit mit wachsender Eigenverantwortung; steigendes Anspruchsniveau

Rückmeldung über geleistete Arbeitsprozesse und -ergebnisse

Gezielte Arbeit an Übungs- und Transferaufgaben, Verbindung von Kasuistik und Systematik

Rückmeldung über individuelle Bildungs- und Lernentwicklung

Wie Schule

Dieter Euler: Lernorte in der Berufsausbildung zwischen Potenzial und Realität. In: BWP 1/2015 S. 7.

Lernortkooperation ermöglicht es,

  • sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder die Ausbildungspraxis zu reflektieren. Ohne die Anbindung an die im Unterricht vermittelten Lernfelder bleibt die Praxis im Betrieb für beide Seiten begriffslos.
  • die duale Ausbildung in KMU attraktiver zu machen. Die Mitwirkung an Azubibörsen, Infotage in der Berufsschule, die Einrichtung von Schnupperpraktika sowie die Vorstellung des Unternehmens in berufsvorbereitenden Klassen sind aktive Werbung um interessante und interessierte Bewerber.
  • Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Berufsschulen profitieren davon, wenn sie mit Ausbildungsbetrieben und Ausbildungsverbünden eng kooperieren und umgekehrt. Man kann dann auf Ressourcen zurückgreifen, die man selbst nicht vorhalten kann.
  • betriebliche Ausbildungspläne mit schulischen Rahmenplänen abzustimmen.
  • gemeinsame Weiterbildung von Ausbildern und Lehrkräften zu organisieren.
  • überbetriebliche Lernorte miteinzubeziehen.

Video: Lernortkooperation - Zentrales Element bei der Umsetzung von Berufsbildung 4.0

Formen der Lernortkooperation im dualen Ausbildungssystem

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1. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Neben den "klassischen" Lernorten Betrieb und Berufsschule erfüllen insbesondere im Handwerk und in der Landwirtschaft die überbetrieblichen Ausbildungszentren eine wichtige Funktion. Sie tragen im hohen Maße dazu bei, dass nicht nur betriebsspezifisch, sondern berufsspezifisch ausgebildet wird.

Häufig mit Unterstützung des Staates und auch der Kammern haben sich kleinere Betriebe, beispielsweise im Handwerk, zusammengeschlossen, um überbetriebliche Berufsbildungsstätten zu errichten und zu unterhalten. Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Sie bieten eine systematische Unterweisung, die dem Einsatz im betrieblichen Arbeitsprozess vorgelagert ist und die kleine Betriebe in dieser Form nicht leisten können. Ziel ist es, nicht nur die notwendigen allgemeinen Grundkenntnisse zu vermitteln und Fertigkeiten einzuüben, sondern auch die Unfallgefahr zu verringern und kostenträchtige Fehler zu vermeiden.

2. Außerbetriebliche Ausbildung

Außerbetriebliche Ausbildungsstätten führen die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durch. Sie sind aufgrund des Mangels an Ausbildungsplatzangeboten entstanden und konzentrieren sich auf eine Ausbildung in stark nachgefragten Berufen, in denen das betriebliche Angebot weit unter der Nachfrage bleibt. Dafür haben sich private oder halbstaatliche Träger (Kammern) in sehr unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Vornehmlich sind sie in den neuen Bundesländern anzutreffen. Vielen Jugendlichen kann damit eine Ausbildung ermöglicht werden, obwohl Ausbildungsplätze fehlen.

3. Verbundausbildung

Da viele Betriebe bestimmte Ausbildungsinhalte aufgrund der internen Geschäftsprozesse nicht vermitteln können, haben sie sich zu Ausbildungspartnerschaften zusammengeschlossen. Im Verbund können die Betriebe sich bei der praktischen Berufsausbildung ergänzen. Die Verbundausbildung erleichtert den Betrieben nicht nur den Einstieg in die Berufsausbildung, sie hilft auch, den Fachkräftebedarf in kleinen und hoch spezialisierten Betrieben zu sichern. Betriebe mit verschiedenen Schwerpunkten übernehmen unterschiedliche Ausbildungsabschnitte und können so eine fachlich breite, umfassende Qualifizierung der Auszubildenden gewährleisten. Darüber hinaus kooperieren teilweise auch Betriebe mit privaten Bildungsträgern, um die Verbundausbildung ihrer Auszubildenden realisieren zu können.

4. Assistierte Ausbildung

Assistierte Ausbildung ist eine Form der kooperativen Ausbildung. Ein Bildungsanbieter übernimmt die Rolle eines Dienstleisters, der dafür sorgt, dass Ausbildungsverhältnisse zustande kommen und erfolgreich verlaufen. Mit dem Ziel, jungen Menschen die Ausbildung zu ermöglichen und einen erfolgreichen Berufsabschluss sicherzustellen, richtet sich die assistierte Ausbildung gleichermaßen an die Azubis wie auch an die Betriebe. Dabei liegt die Ausbildungsverantwortung bei den Betrieben, mit denen die Azubis einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben und von denen sie ihre Ausbildungsvergütung erhalten.

Das Angebot für die Jugendlichen umfasst Bewerbungstrainings, Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung sowie Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung in der Ausbildung. Betriebe erhalten Unterstützung in Form von Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung und Information im Hinblick auf spezifische Zielgruppen sowie bei der Lernortkooperation. Die assistierte Ausbildung ist im SGB III verankert. Das Gesetz zu ihrer Umsetzung ist seit dem 1. Mai 2015 in Kraft.

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5. Kooperationen im Prüfungswesen

Die ehrenamtliche Mitarbeit in Prüfungsausschüssen ermöglicht es Ausbildern und Lehrern, sich in einem ganz neuen Rahmen kennenzulernen und Kontakte herzustellen. Diese formalisierte Zusammenarbeit in Gestalt von regelmäßigen Treffen schafft Vertrauen zwischen beiden Instanzen, bietet Gelegenheit zu Absprachen und führt häufig dazu, im regulären Ausbildungsverlauf enger zu kooperieren. Der Austausch im Prüfungsausschuss gewährleistet zudem, dass Betrieb und Schule immer auf dem neuesten Stand sind.

weiter zu Teil 2: Gelingendes Zusammenwirken verschiedener Lernorte in der Praxis

  • 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG § 2 Abs. 2) Lernorte der Berufsbildung unter:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__2.html (abgerufen am 27.09.2017).
  • 2 Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Kooperation der Lernorte (Nr. 99), Bonn, 27.11.1997 unter: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA099.pdf (abgerufen am 27.09.2017).
  • 3 Behörde für Schule und Berufsbildung: Hamburgisches Schulgesetz(HmbSG). Vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 15. September 2016 (HmbGVBl. S. 441) unter: http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/0b67f938faf36a84f3f3762718939ee5/data/schulgesetzdownload.pdf (abgerufen am 27.09.2017).