Reform der Meisterprüfung im Handwerk
27.01.2022
Der Bundesrat hat im Dezember 2021 einem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, das Verfahren zur Meisterprüfung umfänglich zu reformieren. Die Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben. Damit soll die Flexibilität für die Prüfenden erhöht, das Ehrenamt gestärkt und rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen ermöglicht werden.

Nachdem mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung das Prüfungswesen im Bereich der Gesellenprüfungen des Handwerks flexibilisiert worden war, hat das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) das Meisterprüfungswesen umfassend modernisiert und flexibilisiert.
Um die neuen Strukturvorgaben der Handwerksordnung umzusetzen, bedarf es neuer konkreter Regelungen auf Ebene der Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfV).
Daher wird die bisherige Meisterprüfungsverfahrensverordnung umfassend neu gefasst (Artikel 1). Insbesondere wird im Detail vorgegeben,
- wie die in §§ 48a und 51c der Handwerksordnung vorgesehenen Prüfungskommission gebildet und ihnen die Abnahme und Bewertung einzelner Prüfungsleistungen innerhalb der Meisterprüfung zugewiesen werden,
- inwieweit der Meisterprüfungsausschuss zentral die Prüfungsaufgaben für einen Prüfungstermin vorgibt,
- wie die Prüfungskommissionen Prüfungsleistungen abnehmen und abschließend bewerten und wie auf dieser Basis der Meisterprüfungsausschuss über das Ergebnis und über das Bestehen beschließt,
- wie bei Abschluss der Meisterprüfung auf Antrag zukünftig ein Gesamtergebnis ermittelt und ausgewiesen wird.
Weitere Informationen
Bundesrat: Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts (Drucksache 781/21)