Neue Regelung für die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
09.09.2022
Zum 1. August 2022 ist die Zweite Änderungsverordnung für die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik in Kraft getreten. Demnach wird es in Zukunft bei der Abschlussprüfung ein weiteres Sperrfach geben.

Im Prüfungsbereich „Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts“, bei der der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchführen und seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren muss, müssen in Zukunft mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Somit gibt es neben dem Prüfungsbereich „Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik“ eine weitere Prüfungsleistung, die nicht schlechter als ausreichend bewertet worden sein darf. Im Rahmen dieser Änderung wurden des Weiteren auch die neuen Standardberufsbildpositionen in die Ausbildungsordnung integriert.
Weitere Informationen
Zweite Verordnung zur Änderung der Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung
Ausbildung gestalten: Umsetzungshilfe Fachkraft für Veranstaltungstechnik