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Die wichtigsten Fragen zur Teilzeitausbildung

Lange war Teilzeitausbildung nur in engen Grenzen möglich. Seit 2020 steht sie allen offen. Was müssen Sie als ausbildende Fachkraft darüber wissen?

Geht Teilzeit immer?

Eine Teilzeitausbildung ist nur möglich, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. 

Gibt es Vorgaben zur Stundenverteilung?

Teilzeitarbeit lässt sich flexibel gestalten. Finden Sie im gemeinsamen Gespräch mit der oder dem Auszubildenden und der Ausbildungsleitung heraus, wie sich die reduzierte Stundenzahl sinnvoll auf die Woche verteilen lässt. 

Ist eine Rückkehr zu Vollzeit möglich?

Teilzeit kann von Anfang an vereinbart werden, wobei Planänderungen erlaubt sind. Ändert sich die persönliche Situation Ihres oder Ihrer Auszubildenden, kann er oder sie auch wieder zur Vollzeitausbildung wechseln. 

Auch im laufenden Ausbildungsverhältnis ist ein Wechsel zur Teilzeit möglich. Sie verhindern damit vielleicht einen Abbildungsausbruch. Zudem fördern Sie durch Ihr Entgegenkommen die Motivation. 

Dauert die Ausbildung in Teilzeit länger?

Das hängt vom Einzelfall ab. Normalerweise verlängert sich die Dauer der Teilzeitberufsausbildung entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der üblichen Ausbildungszeit. Näheres weiß die Ausbildungsleitung.

Achtung: Verkürzt sind nur die Stunden im Betrieb. Die Berufsschulzeiten können nicht reduziert werden.

Bedeutet Teilzeit automatisch weniger Geld für die Auszubildenden?

Der ausbildende Betrieb darf die Vergütung kürzen. Viele Unternehmen zahlen aber auch eine ungekürzte Ausbildungsvergütung. Hintergrund ist, dass eine gekürzte Ausbildungsvergütung oft für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Das Minus lässt sich möglicherweise mit Finanzierunghilfen oder Fördermöglichkeiten ausgleichen. Informationen zu diesem Thema finden Sie in einer Broschüre des BMBF.

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