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Das digitale Berichtsheft nutzen

Seit 2017 kann das Berichtsheft auch in elektronischer Form geführt werden. So wird die Pflichtübung zur optimalen Gelegenheit, digitale Möglichkeiten auszuloten und umzusetzen.

Die Arbeit am PC, Laptop oder Smartphone hat nicht nur für Ihre Auszubildenden Vorteile. Auch Sie profitieren davon. Denn die lästige Zettelwirtschaft entfällt, ebenso das mühsame Entziffern von unlesbaren Handschriften. Korrekturen sind leichter möglich, ebenso Kommentare und Anmerkungen. Die entsprechende Softwarelösung vorausgesetzt, können alle jederzeit, auch unterwegs, auf das digitale Berichtsheft zugreifen. 

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Die Auszubildenden können ihre Berichte ganz einfach, individuell und vielseitig gestalten. Ermuntern Sie die sie dazu, verschiedene Medienformate zu nutzen. Das können Vorher-Nachher-Fotos oder Infografiken sein. Von den Auszubildenden selbst erstellte Skizzen können als Foto oder Scan eingefügt werden. Wer viel unterwegs ist, beispielsweise auf Baustellen, kann auf dem Smartphone oder Tablet Notizen für den Ausbildungsnachweis erstellen. 

Von analog zu digital

Gibt es noch keine digitalen Berichtshefte in Ihrem Betrieb? Klären Sie mit der Ausbildungsleitung, wie sie sich umsetzen lassen. Ist die elektronische Form bei Ihnen nicht vorgesehen, kann dies durch ein Beiblatt zum Vertrag festgelegt oder geändert werden. 

Natürlich brauchen die Ausbildenden zur Führung des digitalen Berichtshefts auch die geeigneten Arbeitsgeräte, so z. B. einen Laptop, ein Smartphone oder ein Tablet. Sie müssen ihnen vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden. 

Gut zu wissen

Dürfen die Auszubildenden mit dem eigenen Gerät arbeiten, wird es automatisch zum Arbeitsmittel. Ihr Betrieb haftet dann für Schäden oder Rechtsverstöße, die mit diesem Gerät verursacht werden. Um das zu verhindern, sollte ein Haftungsausschluss vereinbart werden.

Formalien

Das digitale Berichtsheft muss vom Ausbildenden unterschrieben werden. Softwarelösungen verfügen über eine entsprechende Funktion. Ansonsten sollten die Berichte digital unterzeichnet werden. Ist dies technisch nicht umsetzbar, akzeptieren viele Prüfungsausschüsse auch eine vom Ausbilder und Auszubildenden unterschriebene Mitteilung, dass der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt wurde.

Gut zu wissen

Viele Kammern und einige Fachverbände bieten Word- oder PDF-Vorlagen oder sogar Softwarelösungen für das digitale Berichtsheft an. Ebenso beraten sie bei der Einführung. Darüber hinaus gibt es immer mehr kommerzielle Anbieter, die Online-Berichtshefte zur Verfügung stellen. Staatlich gefördert und über die Kammern kostenlos nutzbar ist zum Beispiel das Online-Berichtsheft „BLok“.