Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin
Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis
Mit der Neuordnung 2023 wurde die alte Berufsbezeichnung „Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnologie“ von der neuen Bezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/Kunststoff- und Kautschuktechnologin“ abgelöst. Neben neuen Lernzielen wurden auch zwei Zusatzqualifikationen sowie die in 2021 modernisierten Standardberufsbildpositionen aufgenommen. Informationen zu diesen Änderungen finden sich in der Umsetzungshilfe „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/Kunststoff- und Kautschuktechnologin“. Sie basiert auf der Verordnung vom 14. Juni 2023. Die Erläuterungen zu den übrigen Ausbildungsinhalten, dem schulischen Teil der Ausbildung und den Prüfungen der Umsetzungshilfe „Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnologie“ von 2014 haben weiterhin Gültigkeit.