Kaufleute für Büromanagement: Bewährungsprobe bestanden
27.04.2020
Der seit 2014 neu angebotene Ausbildungsberuf „Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement“ wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) evaluiert. Bei einer Mehrheit der Beteiligten stößt er auf große Akzeptanz, nur vereinzelt wird Verbesserungsbedarf gesehen.

Eine Kernfrage der von BMWi, BMI und BMBF in Auftrag gegebenen Untersuchung befasst sich damit, ob die gestreckte Abschlussprüfung (GAP) grundsätzlich als Prüfungsstruktur dieses Ausbildungsberufes geeignet ist oder nicht. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass sich die GAP in diesem Beruf bewährt hat und dementsprechend beibehalten werden sollte. Die Rückmeldungen der Ausbildungsverantwortlichen sind hier besonders positiv: 81 Prozent stimmen der Aussage voll oder eher zu, dass die gestreckte Abschlussprüfung die geeignete Prüfungsform für ihre Auszubildenden ist.
Diskussionsbedarf in Bezug auf „betriebliche Fachaufgabe“
Nicht uneingeschränkt positiv ist hingegen die Bewertung einiger Aspekte des für die Abschlussprüfung eingeführten, sogenannten „Variantenmodells“. Die Prüflinge haben hier die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Vorbereitung auf das Fachgespräch im Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“: Entweder wählen sie die „betriebliche Fachaufgabe“ und erstellen für jede der beiden festgelegten Wahlqualifikationen einen Report, oder sie bearbeiten eine der beiden vom Prüfungsausschuss gestellten „praxisbezogenen Aufgaben“. In Bezug auf das Variantenmodell geben 33 Prozent der befragten Berufeverantwortlichen der zuständigen Stellen an, dass es bei der Durchführung der Prüfungsvarianten Regelungslücken oder andere Durchführungsprobleme gibt. Die Rückmeldungen (auch der anderen Befragtengruppen) beziehen sich fast ausschließlich auf die „betriebliche Fachaufgabe“. Hier wird besonders häufig die Qualität der Reporte bemängelt, teilweise wird die Einführung eines Genehmigungsverfahrens angeregt.
Die Evaluation stellt vor diesem Hintergrund Diskussionsbedarf in Bezug auf die betriebliche Fachaufgabe fest. Dies gilt auch für weitere prüfungsrelevante Aspekte wie etwa den Prüfungszeitpunkt von Teil 1 der GAP, die Gewichtung der Prüfungsbereiche sowie die Bestehensregelung.
Wahlqualifikationen werden gut angenommen
Große Akzeptanz erfährt die Struktur des neuen Berufsprofils: Um die Bandbreite des Berufs abdecken zu können und eine Differenzierung und Flexibilisierung zu ermöglichen, wurden neben Pflicht- auch Wahlqualifikationen eingeführt. 84 Prozent der befragten Ausbildungsverantwortlichen empfinden die Wahlqualifikationen als sinnvoll. Über 70 Prozent sind der Meinung, dass die Wahlqualifikationen eine passgenaue betriebliche Ausbildung ermöglichen und keine Einschränkungen für die Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb oder in der Behörde darstellen. Insgesamt werden die Wahlqualifikationen „Assistenz und Sekretariat“ sowie „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ und „Personalwirtschaft“ von den Ausbildungsverantwortlichen als die für sie bedeutendsten bewertet, dies entspricht auch dem tatsächlichen Angebot an Wahlqualifikationen.
Geringe Nachfrage bei Zusatzqualifikationen
In Bezug auf die Zusatzqualifikationen geht aus den Untersuchungsergebnissen hervor, dass diese bisher kaum angenommen werden. Der Bekanntheitsgrad ist gering und die Vorteile sind für die Beteiligten nicht immer klar erkennbar. Genaueres zu den Gründen der mangelnden Nachfrage konnte im Rahmen der Untersuchung jedoch nicht eindeutig erhoben werden.
Auf der Basis dieser und zahlreicher weiterer Erkenntnisse der umfangreichen Evaluation wurden vom Projektteam Empfehlungen formuliert. Eine Verlängerung der Erprobungsverordnung wird derzeit zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern abgestimmt.
Weitere Informationen
Die Evaluationsergebnisse sowie die Empfehlungen sind abzurufen unter: https://www.bibb.de/tools/dapro/data/documents/pdf/eb_42540.pdf