Novelle des Berufsbildungsgesetzes: Mindestvergütung für Auszubildende beschlossen
15.05.2019
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Damit erhalten nicht tarifgebundene Auszubildende, die 2020 ihre Ausbildung beginnen, eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung auf 608 Euro (plus 18 Prozent), im dritten auf 695 Euro (plus 35 Prozent) und im vierten Ausbildungsjahr auf 721 Euro (plus 40 Prozent).

Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, erhalten Auszubildende mindestens die gesetzliche Mindestvergütung. Die Ausbildungsvergütung hängt dann davon ab, in welchem Kalenderjahr die Ausbildung beginnt. Beginnt die Ausbildung 2021 beträgt die Vergütung mindestens 550 Euro, beginnt sie 2022 beträgt die Vergütung mindestens 585 Euro, beginnt sie 2023 beträgt die Vergütung mindestens 620 Euro. Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, sie wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.
Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch steigende Aufschläge Rechnung getragen. Die Auszubildenden erhalten 18 Prozent, 35 Prozent bzw. 40 Prozent über dem jeweiligen Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr.
Kritik an der beschlossenen Mindestausbildungsvergütung kommt zum Beispiel vom Handwerk. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagt dazu: "Aus Sicht des Handwerks bleibt die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie und wird gerade die kleinen Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten."
Aber auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bemängelt in einer gemeinsamen Erklärung mit dem ZDH insbesondere die prozentualen Steigerungen der Ausbildungsvergütung je Ausbildungsjahr. BDA und DGB hatten eine stufenweise Staffelung der Mindestausbildungsvergütung über die Ausbildungsjahre mit festen Beträgen vorgeschlagen.
Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagte anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur BBiG-Novelle: "Es ist gut, dass die Mindestvergütung für Azubis kommen soll. Die berufliche Bildung braucht mehr Wertschätzung, die sich auch in harten Euros für die Auszubildenden ausdrücken muss." Zudem fordert sie weitere Schritte, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen.
Ebenso differenziert fällt die Bewertung der IG Metall aus. Hans-Jürgen Urban, für Bildungspolitik zuständiges geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall stellt fest: "Die Reform des Berufsbildungsgesetzes enthält mit Blick auf die Mindestausbildungsvergütung richtige Ansätze. Bei den Bedingungen für die berufliche Ausbildung bleibt sie jedoch weitgehend hinter den Anforderungen an eine zeitgemäße Berufsausbildung zurück."
Einführung transparenter Fortbildungsstufen für höherqualifizierende Berufsbildung
Weiteres zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse werden künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium soll dadurch sichtbarer werden. Weil die Bezeichnungen international verständlich sind, können sie zudem die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger fördern.
Weitere Schwerpunkte der BBiG-Novelle sind erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, Regelungen für eine größere Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung sowie verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen. Verfahren sollen vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.