Diskussionspapier der IG-Metall: Das Handwerk im Jahr 2030
23.07.2019
Die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen in der dualen Ausbildung im Handwerk ist eine der tragenden Säulen des Handwerks und der Handwerksordnung. Doch dieses Fundament hat deutliche Risse bekommen, schreibt die IG-Metall zu ihrem aktuellen Diskussionspapier.

In der jüngsten Vergangenheit blieben im Handwerk jährlich bis zu 20.000 Lehrstellen unbesetzt. Die Zahl der Auszubildenden in allen Handwerksberufen ist von 500.000 im Jahr 2003 auf 365.000 im Jahr 2018 zurückgegangen. Besonders signifikant ist der Rückgang an Auszubildenden in den neuen Bundesländern.
Zwei Faktoren werden dafür von der IG-Metall identifiziert. Zum einen entscheiden sich viele junge Menschen gegen eine Ausbildung im Handwerk, weil sie häufig weder attraktive Karriere- noch Verdienstmöglichkeiten sehen. Zum anderen zeigen sich inzwischen in Teilen des Handwerks gravierende Qualitätsprobleme in der Ausbildung. Die überdurchschnittlich hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen in einigen Gewerken und die oft schlechteren Prüfungsergebnisse sind ein Indiz dafür.
Hinzu kommt die niedrige Ausbildungsvergütung in einigen Gewerken. Vor diesem Hintergrund fällt es den Handwerksbetrieben zunehmend schwerer, Auszubildende zu finden. Zahlreiche Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt.
Das Problem ist von der Politik und der Wirtschaft erkannt worden. Deshalb ist eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes sowie parallel dazu, eine den Teil der Aus- und Weiterbildung betreffende Novellierung der Handwerksordnung in der parlamentarischen Abstimmung. Die IG Metall begleitet das Verfahren mit klaren ordnungspolitischen Forderungen zur Stärkung der Attraktivität der dualen Ausbildung. Das sind unter anderem eine gesetzlich verbindliche Verankerung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), die Stärkung des Ehrenamtes im Prüfungswesen, Impulse zur Qualitätssicherung der Ausbildung oder die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ergänzt werden diese Forderungen durch die gesetzliche Verankerung des Konsensprinzips, damit rechtlich sichergestellt ist, dass nur Berufe verordnet werden, die von beiden Sozialpartnern getragen werden. Dieses Forderungspaket ist auch Basis der handwerkspolitischen Vorschläge der IG Metall.
Konkrete Änderungsbedarfe:
- Ausbildungsbedingungen im Handwerk müssen wieder stärker auf Basis von verbindlichen Ausbildungstarifverträgen geregelt werden statt durch unverbindliche Innungsempfehlungen.
- Verbindliche Ausbildungsqualitätsstandards festlegen und Beratungsangebote der Kammern ausbauen
- Die Erarbeitung der Lehrgänge für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) muss integraler Bestandteil der Neuordnungsverfahren beim Bundesinstitut für Berufsbildung sein.
- Verbesserung der Lernortkooperation durch paritätisch besetzte Koordinierungsausschüsse in allen ÜLU-Bildungsstätten
- Zugang und Mitbestimmung der Gewerkschaften in allen ÜLU-Bildungsstätten
- Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Innungen sind zu konkretisieren.
Weitere Informationen
Diskussionspapier der IG-Metall: Ein neuer Ordnungsrahmen für das Handwerk
Quelle: "WAP" das Berufsbildungsportal der IG-Metall, Beitrag vom 22.07.2019