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Erfolgsmodell duale Ausbildung: 50 Jahre Berufsbildungsgesetz

26.09.2019

Vor 50 Jahren trat das Berufsbildungsgesetz in Kraft: Erstmals wurde die berufliche Bildung bundes- und branchenübergreifend geregelt. Heute ist das Gesetz ein Garant für die hohe Qualität der beruflichen Bildung in Deutschland - und dient weltweit vielen Staaten als Vorbild.

Erfolgsmodell duale Ausbildung: 50 Jahre Berufsbildungsgesetz

Der 1. September 1969: ein wegweisendes Datum für die duale Berufsausbildung in Deutschland. Erstmals wurden bundesweit einheitliche Regelungen für betriebliche Ausbildungen verankert. Das Wort Berufsbildung wurde definiert und Lehrlinge als Auszubildende bezeichnet. Auch die Rechte und Pflichten der Auszubildenden regelt das Berufsbildungsgesetz: und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche.

Mit einem Festakt im Berliner "Futurium" wurde das 50. Jubiläum des Berufsbildungsgesetzes am 24. September 2019 gefeiert. Bundesbildungsministerin Karliczek bezeichnete die duale Ausbildung in Deutschland als "Pfund, das man nicht hoch genug schätzen kann". Besonders wertvoll sei die enge Verzahnung von Theorie in der Berufsschule und der Praxis im Betrieb.     

Die Bedeutung des Berufsbildungsgesetzes

Vor 50 Jahren wollten Politik, Wirtschaft und weitere Interessenvertreter den hohen Wert beruflicher Bildung gesetzlich verankern. Mit dem Gesetz wurde das sozialpartnerschaftliche Konsensprinzip institutionalisiert. Gemeinsame Ziele waren:

  • das bis dahin zersplitterte Ausbildungsrecht für verschiedene Berufe zusammenzufassen
  • Unklarheiten in den Ausbildungsrechten zu beseitigen
  • sowie den Einfluss des Staates auf die Qualität der Ausbildung zu sichern.

So wurde das damalige Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (heute: Bundesministerium für Bildung und Forschung) federführend für den Bereich der beruflichen Bildung. Entscheidend war, dass das Gesetz trotz der erstmals festgelegten bundes- und branchenweit einheitlichen Regelungen zur Ausbildung flexible Spielräume beließ. Diese Flexibilität trägt mit dazu bei, dass das Berufsbildungssystem stets weiterentwickelt werden kann. Dies sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Der Blick zurück

Die duale Berufsausbildung mit der Kombination von betrieblicher Praxis und Berufsschule war nicht das Ergebnis einer bewussten Planung. Lange Zeit haben sich Betriebslehre und Berufsschule zunächst unabhängig voneinander entwickelt. Erstmals festgeschrieben wurde das duale Prinzip der Berufsausbildung in der "Gewerbeverordnungsnovelle" von 1897. Im Jahr 1923 wurde in Preußen der Begriff der "Berufsschule" eingeführt. Den Begriff des "dualen Systems" der Berufsausbildung prägte erst 1964 der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen. Er erstellte ein "Gutachten für das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen". 1969 brachte das Berufsbildungsgesetz entscheidende Impulse für die duale Berufsausbildung.

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Bundesregierung zum 50. Jahrestag des Berufsbildungsgesetzes

Interviewreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung zum 50-jährigen Bestehen des Berufsbildungsgesetzes