Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist beschlossen
29.10.2019
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Oktober die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Neben der Mindestvergütung, der Ausweiterung der Teilzeitberufsausbildung und der Stärkung der beruflichen Fortbildung sieht die Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau vor.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte anlässlich der Novelle des BBiG, die duale Berufsbildung sei ein Markenzeichen unseres Landes und genieße weltweit hohes Ansehen. Diesen Erfolg wolle man auch für die Zukunft möglich machen, wofür die Novelle ein wichtiger Schritt sei. "Seit 50 Jahren gibt das Berufsbildungsgesetz der dualen Berufsbildung einen verlässlichen Rahmen. Jetzt wird die duale Berufsbildung noch attraktiver, flexibler und internationaler." so Karliczek. Dabei ginge es auch um Wertschätzung: "Deshalb führen wir eine Mindestvergütung für Auszubildende ein. Denn Auszubildende packen in den Betrieben engagiert an. Dafür verdienen sie Anerkennung, auch finanziell. Mit der Mindestvergütung stärken wir zugleich die Tarifpartnerschaft, denn Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung." so Karliczek weiter. Zudem soll die Berufsausbildung in Teilzeit gestärkt werden, denn eine attraktive Ausbildung müsse heutzutage Flexibilität bieten. "Was früher nur Leistungsstarken möglich war, machen wir zu einer Option für alle Auszubildenden. Das öffnet die duale Ausbildung für neue Zielgruppen, und wir können mehr junge Menschen für diesen Bildungsweg gewinnen." teilte die Ministerin mit.
Auch die Aufstiegsmöglichkeiten sollen durch eine Aufwertung der höherqualifizierenden Berufsbildung spürbar verbessert werden. Dafür werden drei einheitliche Fortbildungsstufen eingeführt. Durch die neuen Abschlussbezeichnungen "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" soll Transparenz geschaffen und internationale Mobilitäts- und Karrierechancen gesteigert werden. Außerdem soll damit die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung signalisiert werden.
Hintergrund
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt seit dem 01. September 1969 Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung fällt in seinen Regelungsbereich.
Das BBiG wurde erstmals im Jahr 2005 umfassend novelliert. Die aktuelle Novelle wurde vom Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Nach ihrer Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag folgt im November ihre Beratung durch den Bundesrat. Vorbehaltlich seiner Zustimmung tritt sie zum 01.01.2020 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 24.10.2019
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