Neue Förderbekanntmachung im Programm JOBSTARTER plus
13.02.2019
Am 6. Februar 2019 erschien im Bundesanzeiger die Förderbekanntmachung zur 5. Förderrunde des Programms JOBSTARTER plus mit dem Thema "Aus- und Weiterbildung in der 'Wirtschaft 4.0' - Unterstützung für KMU zur Anpassung an den digitalen Wandel".

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union die 5. Förderrunde des Programms "JOBSTARTER plus - für die Zukunft ausbilden". JOBSTARTER plus unterstützt die Ziele der Allianz für Aus- und Weiterbildung und ist Teil der BMBF-Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss".
Das Thema Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 beschäftigt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland in immer größerem Ausmaß. Die digitale Transformation bietet für sämtliche Wertschöpfungsprozesse erweiterte und neue Gestaltungs-, Nutzungs- und Vernetzungsoptionen. Kennzeichnend für die Digitalisierung ist die Verknüpfung von Menschen, Maschinen, Dingen und Daten, von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen. Betriebe durchlaufen Veränderungen in der Unternehmensorganisation und in den Unternehmens- und Produktionsprozessen. Auch stehen sie veränderten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gegenüber und sehen sich zunehmend mit Fragen zur Mitbestimmung bei der Einführung neuer Technologien konfrontiert.
Der durch die neuen Technologien ausgelöste Wandel hat neben der technischen auch eine umfassende soziale Dimension, die häufig zu wenig berücksichtigt wird. Insbesondere verändern sich die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung in den Unternehmen.
Förderziel ist daher, KMU dabei zu unterstützen, den Wandel in Bezug auf die Digitalisierung der Wirtschaft vollziehen zu können.
Es sollen nachhaltige strukturelle Veränderungen angestoßen und verstetigt werden. Deshalb ist ein Wissens- und Ergebnistransfer der im Rahmen des Projekts entwickelten Konzepte und Strukturen von besonderer Bedeutung für die Verstetigung. Nachvollziehbare Aussagen zum Wissensmanagement, des Ergebnistransfers und der Verstetigung der in der Umsetzung gewonnenen Erkenntnis sind von besonderer Bedeutung.
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