Meisterpflicht wird für zwölf Handwerke wieder eingeführt
16.10.2019
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder einzuführen. Damit sollen die Qualität und die Qualifikation gestärkt und die Strukturentwicklung und Zukunft des Handwerks nachhaltig gesichert werden.

Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier anlässlich der Kabinettsbefassung betonte, sei die Wiedereinführung der Meisterpflicht ein wichtiger Bestandteil seiner Mittelstandsstrategie. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks seien eine tragende Säule des Mittelstands, das Handwerk sei innovativ, regional verankert und erschließe durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte. Dies müsse durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden. Der Qualitätsstandard ‚Meister' stehe im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. "Die Meisterpflicht macht Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und ist die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung." so Altmeier.
Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung.
Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
In den folgenden Handwerken wird die Zulassungspflicht wieder eingeführt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Raumausstatter
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 09.10.2019)