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Die Azubis nicht vergessen

01.04.2020

Auf die schwierige Situation von Auszubildenden in der Corona-Krise weist Heike Solga vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung hin. Um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, brauche es konstruktive Überlegungen und Lösungen, sowohl als Soforthilfe für die Azubis wie auch für die zukünftige Attraktivität des Berufsbildungssystems.

Die Azubis nicht vergessen

Zwar werde derzeit viel über Schulschließungen, die Absage oder das Verschieben der Abi-Prüfungen und von Studierenden im Digitalmodus gesprochen, zur Situation von Auszubildenden im Dualen System höre man aber wenig. Dabei säßen auch Azubis derzeit zuhause, weil Betriebe und Berufsschulen geschlossen seien. Sie müssten mit der Unsicherheit darüber leben, wann und wie Tests und Vorstellungsgespräche stattfinden und ob der gefundene Ausbildungsbetrieb überhaupt die Covid-19-Krise überlebt.

Gefragt seien jetzt kreative Lösungen für das Home-Learning, aber auch verlässliche Aussagen dazu, wie die Ausbildung fortgeführt werden kann. Insbesondere kleine Betriebe müssten unterstützt werden, wobei Berufsschulen eine besondere Bedeutung zukäme, denn der theoretische Unterricht könne virtuell und digital auch zu Hause weiterlaufen, die praktische Ausbildung in den meisten Berufen jedoch nicht. Richtig umgesetzt, könne die Krise auch positive Auswirkungen haben: Die Kooperation zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben könnte gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Auch für diejenigen, die ihre Ausbildung im Sommer abschließen woll(t)en, brauche es verlässliche Maßnahmen zur Verlängerung der Ausbildung sowie staatliche Unterstützungen für temporäre Übernahmen, um diesen Azubis Luft zu verschaffen.

Existentiell schwierige Situation: Kurzarbeit auch für Azubis?

Der Präsident des Zentralverbandes de Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, hatte sich kürzlich gegenüber der Funke Mediengruppe zu den neuen Regelungen beim Kurzarbeitergeld geäußert. Seiner Ansicht nach greifen die derzeitigen Regelungen zu kurz, weil sie für Auszubildende und geringfügig Beschäftigte nicht gelten. Ohne eine vollumfängliche Einbeziehung von Auszubildenden bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld würden manche Betriebe aus Liquiditatsgründen nicht umhin kommen, ihr Ausbildungsengagement einzustellen und Ausbildungsverhältnisse aus betrieblichen Gründen aufzulösen. Daher sei Kurzarbeitergeld in dieser Situation Schutz der Auszubildenden.

Dem widersprach die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack: Die Auszubildenden seien eine besonders zu schützende Gruppe. Sie seien in der Regel junge Erwachsene, deren durchschnittliches Alter bei Ausbildungsbeginn bei 20 Jahren liege. Ihre Vergütung liege deutlich unterhalb des Mindestlohns. Eine gravierende Kürzung ihrer Vergütung würde viele dieser jungen Menschen in eine existentiell extrem schwierige Situation bringen. Zudem gerate bei Kurzarbeit der Berufsabschluss der Jugendlichen in Gefahr.

Weitere Informationen

Den Beitrag von Heike Solga finden Sie unter
www.wzb.eu/de/forschung/corona-und-die-folgen/vergesst-die-auszubildenden-nicht

(Quellen: Meldung des ZDH vom 01.04.2020; Meldung des DGB vom 30.03.2020)