Corona-Pandemie und die Folgen für das Prüfungswesen im Handwerk
25.03.2020
Die Corona-Pandemie hat sich in Deutschland mit großer Dynamik ausgebreitet und zu weitgehenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geführt. Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sind bundesweit temporär geschlossen worden und der Zentralverband des Handwerks (ZDH) hat empfohlen, bis zum 24. April 2020 keine Prüfungen im Handwerk durchzuführen.

Aus der Absage bzw. Verschiebung von Prüfungsterminen ergeben sich Fragen, die im Folgenden durch ein FAQ-Papier des ZDH bedarfsorientiert und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Empfehlung zur Absage der Prüfungen beantworten werden sollen. Damit möchte der Zentralverband des Handwerks insbesondere Prüfungsverantwortlichen, aber auch Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben
erste Handlungsleitlinien an die Hand geben.
Der ZDH möchten zugleich darauf hinweisen, dass sich das folgende FAQ-Papier in einem offenen Entwicklungsstadium befindet, das im Lichte neuer Erkenntnisse und noch nicht absehbarer Ereignisse in der Zukunft angepasst werden kann.
Aus aktuellem Anlass werden zwei Fragestellungen aus dem Papier besonders hervorgehoben:
1. Verlängerung von Berufsausbildungsverhältnissen wegen Prüfungsausfall aufgrund der aktuellen Pandemielage (Frage I.4.)
Auch wenn das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses für den Fall vorsehen, dass die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erst nach Ablauf der Ausbildungszeit stattfindet, empfehlen wir den Kammern, Anträgen auf Verlängerung analog zu § 27 c Absatz 2 HwO / § 8 Absatz 2 BBiG aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise stattzugeben, sofern die Ausbildungsbetriebe keine berechtigten Einwände gegen eine Vertragsverlängerung erheben. Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildende alternativ auch in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können, obwohl diese noch keinen Berufsabschluss erwerben konnten.
2. Nachholung von Zwischenprüfungen (Frage I.7.)
In der Handwerksorganisation wird derzeit noch keine grundsätzliche Entscheidung zum ersatzlosen Wegfall von Zwischenprüfungen in der Ausbildung befürwortet. Nach mehrheitlicher Auffassung sollen hierzu zunächst die weiteren Entwicklungen beobachtet werden, um zu prüfen, ob im Laufe des Jahres noch Nachholtermine realisierbar sind. Die Ressourcen der Prüfenden sowie der prüfungsverantwortlichen Stellen sollen dabei berücksichtigt werden.
Sofern die Durchführung einer Zwischenprüfung wegen vorangeschrittener Ausbildungszeit nicht mehr sinnvoll ist und die für Zwischenprüfungen erforderlichen Ressourcen vor Ort nicht zur Verfügung stehen, können diese aufgrund der besonderen Situation ausnahmsweise entfallen. Den Auszubildenden soll dadurch kein Nachteil in Bezug auf die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung entstehen.
Alle Abschluss- und Gesellenprüfungen - auch wenn sie in gestreckter Form vorgeschrieben sind - sind nach geltendem Recht zwingend nachzuholen, sobald Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Weitere Informationen
FAQ-Papier zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Prüfungswesen im Handwerk
Corona-Pandemie und die Folgen für das Prüfungswesen im Handwerk