BP:
 

Corona-bedingter Ausfall von Berufsschulunterricht im Handwerk

24.03.2020

Um Ausbildungsbetriebe in zentralen Fragen der Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Berufsausbildung zu unterstützen, veröffentlichte der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) folgende Information zum derzeitigen Ausfall des Berufsschulunterrichts und der betrieblichen Verpflichtung zur Fortführung der Berufsausbildung.

Corona-bedingter Ausfall von Berufsschulunterricht im Handwerk

Die in allen Bundesländern getroffenen Anordnungen zu vorübergehenden Schulschließungen aus Gründen des Infektionsschutzes bedeuten, dass auch Berufsschülerinnen und -schüler dem Unterricht an berufsbildenden Schulen fernbleiben müssen. Auszubildende in dualen Berufsausbildungsverhältnissen sind in dieser Situation grundsätzlich verpflichtet, zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb zu erscheinen, da der Freistellungstatbestand aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 BBiG aktuell nicht mehr gegeben ist.

Sofern jedoch die jeweiligen Berufsschulen Unterrichtsmaterial über Lernplattformen oder in ähnlicher Art und Weise zur Verfügung stellen, empfehlen wir, Ausbildungsbetrieben anzuraten, dass sie den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit während der Ausbildung zur Verfügung stellen. Betriebe, die hierzu keine Informationen von den Berufsschulen ihrer Auszubildenden erhalten, sollten die Berufsschulen aktiv kontaktieren, um das weitere Prozedere, wie z. B. das Einräumen von Lernzeiten für Auszubildende, zu besprechen.

Weitere Informationen

Rundschreiben des DHKT: Corona-bedingter Ausfall von Berufsschulunterricht und Verpflichtung zur Fortführung der Berufsausbildung