BvLB appelliert an Betriebe, Lernzeiten für Fernunterricht freizuhalten
08.04.2020
Aufgrund der Schulschließungen in Folge der Corona-Krise appelliert der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung an die Betriebe, den Auszubildenden die notwendigen Lernfenster zubilligen und die ausfallenden Unterrichtstage nicht mit betrieblichen Aufgaben füllen. Nur so könnten die Azubis das von den Berufsbildnern per Mail, Postversand oder über die Digitalcloud zur Verfügung gestellte Lernangebot nutzen und sich auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereiten.

Seit dem 16. März sind die Schulen geschlossen. Die berufsbildenden Schulen in Deutschland nutzen seither alle denkbaren Kommunikationskanäle, um weiterhin Unterricht zu gewährleisten und den Schülerinnen und Schülern Wissen zu vermitteln. Dass am 20. April, dem anvisierten Datum zum Wiedereinstieg in den gewohnten Präsenzunterricht, tatsächlich Normalität Einzug hält, halten selbst die Kultusminister der Länder für unwahrscheinlich und haben entsprechende Szenarien entwickelt, die Schulen länger geschlossen zu halten - möglicherweise bis zu den Sommerferien.
Laut Eugen Straubinger, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. (BvLB) und Joachim Maiß, ebenfalls BvLB-Bundesvorsitzender, sei Planungssicherheit zwar wünschenswert, in der jetzigen Situation jedoch nicht realistisch. Dennoch brauche es eine Roadmap. Die Lehrkräfte der beruflichen Bildung leisteten in der Krise Enormes, um Fernunterricht stattfinden zu lassen. Dazu zähle auch, dass viele Lehrkräfte sich im Homeoffice über Youtube und andere soziale Netzwerke im Internet Wissen aneignen, "learning-by-doing" betreiben, um digitale Lernangebote, die die Bildungsmedien, Softwarehersteller oder die Wirtschaft anbieten, zu nutzen und didaktisch zielführend anzuwenden. "Die Versäumnisse der Vergangenheit rund um die Digitalisierung beinhalten auch mangelnde Fortbildungsangebote für Lehrkräfte“, so Maiß und Straubiger, und sie betonen: „Das alles macht nur dann Sinn, wenn die Betriebe den Berufsschülerinnen und Berufsschülern auch die entsprechenden Lernfenster einräumen.“
(Quelle: Pressemitteilung des BvLB vom 06.04.2020)