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Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland und der Schweiz haben vergleichbar hohe Qualität

Bundesregierung schließt Abkommen mit der Schweiz zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen ab

12.02.2021

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hirayama haben in Berlin ein völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen unterzeichnet. Das Abkommen ersetzt die bestehende Vereinbarung mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen.

Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland und der Schweiz haben vergleichbar hohe Qualität

Anlässlich der Unterzeichnung am 10.02.2021 wies Bundesbildungsministerin Anja Karliczek auf die Gemeinsamkeiten der Berufsausbildungssysteme in Deutschland und der Schweiz hin: So sei etwa die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis auch in der Schweiz zentral bei der Ausbildung. Die duale Ausbildung garantiere einen sehr hohen Qualitätsstandard. Das neue Abkommen trage dieser Gemeinsamkeit Rechnung und erleichtere Fachkräften im jeweils anderen Staat die Berufsausübung sowie die Weiterbildung. Für bundesrechtlich geregelte Handwerks- und IHK-Berufe lasse es ein im Vergleich zum regulären Anerkennungsverfahren vereinfachtes Verfahren zu. "Damit wollen wir die grenzüberschreitende Mobilität fördern.“ so Karliczek.

Die Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hirayama untersteicht: „Das heute unterzeichnete Abkommen ist eine exzellente Grundlage für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Es ist nicht nur Ausdruck der ausgezeichneten, langjährigen Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der Schweiz und Deutschland, sondern auch unseres gemeinsamen Willens, die internationale Wertschätzung des dualen Berufsbildungssystems zu stärken und seine Zukunftsfähigkeit zu demonstrieren.“

Hintergrund:

Das neue Abkommen ersetzt die bestehende Vereinbarung mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen von 1937 und ermöglicht zukünftig die erleichterte Anerkennung für eine breitere Gruppe von Berufen. Die frühere Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß, da sich die Berufsausbildung in beiden Staaten wesentlich weiterentwickelt hat.

Nach dem neuen Abkommen erfolgt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland und der Schweiz innerhalb der bestehenden Strukturen nach dem Schweizer Berufsbildungsgesetz bzw. dem deutschen Berufsqualifikationsfeststellunggesetz (BQFG). Es regelt eine im Vergleich zum üblichen Verfahren erleichterte Anerkennung. Zugleich sieht es einen Mechanismus vor, um flexibel auf künftige Änderungen in den Berufsausbildungen reagieren zu können. Das Abkommen gilt für bundesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Die mit der Schweiz im Freihandelsabkommen mit der EU vereinbarte Geltung der Berufsanerkennungsrichtlinie EU 2005/36 für reglementierte Berufe bleibt bestehen.

Zur Umsetzung des Abkommens ist in Deutschland ein Vertragsgesetz erforderlich. Danach erst tritt das Abkommen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im November 2021 zu rechnen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10.02.2021)