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News

Freitag, 06.02.2009

Überarbeitete AEVO soll hochwertige Ausbildung sicher stellen

BMBF führt überarbeitete Verordnung zur Ausbildereignung ein - Ausbilder müssen wieder Qualifikationsnachweise erbringen

"Ausbilderinnen und Ausbilder müssen fachlich und pädagogisch hochwertige Arbeit leisten, um Auszubildende erfolgreich durch ihre Lehrzeit führen zu können und für einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs Sorge zu tragen," sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Andreas Storm, MdB, am Freitag in Berlin.

Foto: Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Andreas StormDas soll die Wiedereinführung der überarbeiteten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die zum 01.08.2009 in Kraft tritt, leisten. Sie legt die wichtigsten Aufgaben für die Ausbilderinnen und Ausbilder fest: Sie sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Um die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen sie auf individuelle Anliegen eingehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen.

In der AEVO-Prüfung müssen aus allen Handlungsfeldern praxisbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Vorgesehen sind eine 3-stündige schriftliche Prüfung mit fallbezogenen Fragestellungen sowie eine praktische Prüfung von ca. 30 Minuten, die aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch besteht.

Seit 2003 mussten Ausbilder einen Nachweis im Sinne der AEVO in der Regel nicht mehr vorlegen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Folgen dieser Aussetzung überprüft. Dabei wurden einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen festgestellt, andererseits aber auch Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung. Nach eingehenden Beratungen mit den Sozialpartnern hat das Bildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen und sie an neue Erfordernisse, die sich z.B. auch aus dem neuen Berufsbildungsgesetz vom März 2005 ergeben, anzupassen.

In der neuen Rechtsverordnung ist zudem geregelt, dass all diejenigen, die während der Aussetzung der AEVO als Ausbilder tätig waren, auch in Zukunft von der Verpflichtung, ein Prüfungszeugnis nach der AEVO vorzulegen, befreit sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn die bisherige Ausbildertätigkeit zu gravierenden Beanstandungen durch die zuständige Stelle (in der Regel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) geführt hat. Mit dieser Vorschrift wird den Betrieben ein praktikabler Übergang auf die neue Rechtslage ermöglicht. Andere Befreiungsvorschriften stellen weiterhin sicher, dass auch vergleichbare Qualifikationen das AEVO-Zeugnis ersetzen können.

[Quelle: BMBF Pressemitteilung 06.02.2009]

Weitere Informationen



 

Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung

foraus.de Foren


  • Adalbert Ruschel hat im Forum "Qualifizierung des Ausbildungspersonals" ein neues Thema zur Diskussion über die novellierte Verordnung gestartet mit dem Titel:
    Neue Ausbilder-Eignungsverordnung

  • Im Forum "Ausbildungsrecht und gesetzliche Grundlagen der Ausbildung" findet unter dem Thema Ausbildereignungsverordnung schon seit einiger Zeit ein Austausch statt.




Kommentare

 
  • 12:00:13, 09.06.2009, Martin Pfaff
    Sehr geehrte Frau Stolle,

    nicht nur Sie erwarten sehnsüchtig den Rahmenplan. Aber offensichtlich gestalten sich die Arbeiten daran komplizierter als erwartet. Nach den uns vorliegenden Informationen soll sich die Veröffentlichung des Rahmenplans noch eine Weile hinziehen. Am 25.06. wird der Entwurf dem Hauptausschuss vorgelegt, der daraus dann eine Empfehlung erstellen wird. Sobald wir von der Veröffentlichung erfahren, werden wir natürlich hier darüber berichten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Pfaff

    Online Redaktion foraus.de
  • 07:53:47, 09.06.2009, Renate Stolle
    Als Referent und Ausbilder warte ich nun schon sehnsüchtig auf den neuen Rahmenlehrplan. Ist denn nun endlich schon ein aktueller veröffentlicht? mein Kurs Ende Juni werde ich noch nach dem alten Lehrplan ausrichten, aber im November dann sollte ja schon der neue greifen. An wen kann ich mich wenden, um ihn evtl. direkt gemailt zu bekommen? Vielen Dank im Voraus
    Renate Stolle
  • 09:15:38, 18.02.2009, Martin Pfaff (Redaktion foraus.de)
    Hallo Frau Fischer,

    noch gibt es keinen Rahmenplan zur neuen AEVO.
    foraus.de bietet Ihnen jedoch basierend auf den bisherigen 7 Handlungsfeldern der AEVO Lernbausteine im Lernzentrum an:

    http://www.foraus.de/lernzentrum/lernbausteine_uebersicht.html

    Hier noch die Kontaktadressen beim Bundesinstitut für Berufsbildung zum Ausbildungsberuf Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin:

    Gisela Mettin (FORTBILDUNG)
    Markus Bretschneider (AUSBILDUNG)

    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
    Mit freundlchen Grüßen
    Martin Pfaff
  • 13:50:23, 16.02.2009, Christa Fischer
    Hallo, ich kann diesen Schritt nur sehr begrüßen. Was bieten Sie denn an, damit man scih weiterbilden kann?
    Wie sieht es im Bezug auf HAuswirtschaft aus?
    Können Sie mir einen Kontakt nennen, wo ich weitere Infos zum Thema Ausbildung in der Hauswirtschaft erhalte.
    DANke schön.
    mfg
    Christa Fischer
  • Was meinen Sie?
    Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesem Artikel.



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