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Donnerstag, 05.02.2009
Neue Ausbilder-Eingnungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Dem Verordnungsentwurf hat der Hauptausschuss des BIBB am 18.12.2008 zugestimmt.
Im neuen Entwurf wurde die Zahl der Handlungsfelder von sieben auf vier komprimiert, wobei die Inhalte weitgehend erhalten bzw. modernisiert und um neue Inhalte ergänzt wurden.
Das BMBF hat im Frühjahr 2008 beschlossen, dass die Nachweispflicht ab dem 01.08.2009 wieder eingeführt wird. Ausbilder und Ausbilderinnen müssen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wieder mit einer Prüfung nachweisen.
Das BIBB wurde zugleich beauftragt, zusammen mit Sachverständigen der Sozialpartner (Fachbeirat) die AEVO zu novellieren.
Ein neuer Verordnungsentwurf der AEVO liegt nunmehr vor. Er wurde einvernehmlich im Fachbeirat erarbeit. Dem Fachbeirat gehörten Vertreter von Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften an. Dem Verordnungsentwurf hat der Hauptausschuss des BIBB am 18.12.2008 zugestimmt. Die
Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wurde jetzt am 30.01.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Im neuen Entwurf wurde die Zahl der Handlungsfelder von sieben auf vier komprimiert, wobei die Inhalte weitgehend erhalten bzw. modernisiert und um neue Inhalte ergänzt wurden.
Die 4 Handlungsfelder gliedern sich danach wie folgt
- Handlungsfeld Nr. 1 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen.
- Handlungsfeld Nr. 2 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzubereiten.
- Handlungsfeld Nr. 3 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftprozessen handlungsorientiert zu fördern.
- Handlungsfeld Nr.4 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Ein Rahmenplan für die Umsetzung der Verordnung liegt noch nicht vor und wird z.Zt. noch erarbeitet.
Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 ab 1.8.09 soll die neue Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft gesetzt werden.
Befreiungsvorschriften stellen sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll ein gleitender Übergang auf die neue Rechtslage gewährleistet werden. Selbstverständlich bleiben auch all die Zeugnisse nach der derzeit geltenden Ausbilder-Eignungsverordnung weiterhin gültig.
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