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Montag, 15.06.2009

Duale Berufsausbildung für Werkfeuerwehrleute

Der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau tritt am 1. August 2009 in Kraft


Um in Folge des demographischen Wandels in Zukunft die erforderliche Personalstärke für den feuerwehrtechnischen Nach­wuchs sicherzustellen, wurde auf Initiative der chemischen Industrieder der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau geschaffen.


Foto: Werksfeuerwehr im Löscheinsatz (jupiterimages/photos.com)


Große Unternehmen in besonders sicherheitsrelevanten Branchen verfügen häufig über eigene Werkfeuerwehren. Hierzu gehören insbesondere die Chemie- und die Automobil-Industrie sowie Stahlwerke, Kraftwerke, Häfen und Flughäfen.

Vor dem Hintergrund des demo­graphischen Wandels rechnen viele Unternehmen für die Zukunft mit erheblichen Schwierigkeiten, die erforderliche Personalstärke für den feuerwehrtechnischen Nach­wuchs sicherzustellen. Auf Initiative der chemischen Industrie wurde daher der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau geschaffen, der am 1. August 2009 in Kraft tritt.

Die Berufsinitiative sowie die Erarbeitung der Ausbildungsordnung durch Experten der Wirtschaft wurde vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung koordiniert. Derzeit werden Feuerwehrleute auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen qualifiziert, die meist auf einer technischen bzw. handwerklichen Ausbildung aufbauen. Dies führt zu Gesamtausbildungszeiten von vier bis fünf Jahren.


 


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Weitere Informationen


Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)

Ollenhauerstraße 4
53113 Bonn
Deutschland

Tel.: +49 (0)228 / 91523-0
Fax: +49 (0)228 / 91523-99
E-Mail: kwb@kwb-berufsbildung.de
Internet: www.kwb-berufsbildung.de/Neue-Berufe.21.0.html

Weitere Informationen zu dem neuen Ausbildungsberuf finden Sie auch beim Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB in dem PDF Dokument:

Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 2009 (PDF 09.06.2006)