Aktuelles
Montag, 15.06.2009
Duale Berufsausbildung für Werkfeuerwehrleute
Der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau tritt am 1. August 2009 in Kraft
Große Unternehmen in besonders sicherheitsrelevanten Branchen verfügen häufig über eigene Werkfeuerwehren. Hierzu gehören insbesondere die Chemie- und die Automobil-Industrie sowie Stahlwerke, Kraftwerke, Häfen und Flughäfen.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels rechnen viele Unternehmen für die Zukunft mit erheblichen Schwierigkeiten, die erforderliche Personalstärke für den feuerwehrtechnischen Nachwuchs sicherzustellen. Auf Initiative der chemischen Industrie wurde daher der neue Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann/-frau geschaffen, der am 1. August 2009 in Kraft tritt.
Die Berufsinitiative sowie die Erarbeitung der Ausbildungsordnung durch Experten der Wirtschaft wurde vom Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung koordiniert. Derzeit werden Feuerwehrleute auf der Grundlage landesrechtlicher Regelungen qualifiziert, die meist auf einer technischen bzw. handwerklichen Ausbildung aufbauen. Dies führt zu Gesamtausbildungszeiten von vier bis fünf Jahren.
Weitere Informationen
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Ollenhauerstraße 4
53113 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 (0)228 / 91523-0
Fax: +49 (0)228 / 91523-99
E-Mail: kwb@kwb-berufsbildung.de
Internet: www.kwb-berufsbildung.de/Neue-Berufe.21.0.html
Weitere Informationen zu dem neuen Ausbildungsberuf finden Sie auch beim Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB in dem PDF Dokument:
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe 2009 (PDF 09.06.2006)


