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Donnerstag, 25.06.2009

Meister-BAföG stärker nachgefragt

BMBF: Zahl der Geförderten 2008 um 4,4 Prozent gestiegen


Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als Meister-BAföG, wurde 2008 von rund 140.000 Menschen genutzt. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.


Titelseite des Flyers: Meister-BAföG Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Laut Bundesstatistik haben sich 2008 90.000 Geförderte in Teilzeitmaßnahmen und knapp 50.000 in Vollzeitmaßnahmen fortgebildet. Fortbildungsabschlüsse im Bereich Industrie und Handel nehmen mit rund. 69.000 Geförderten die Spitzenstellung ein. Im Handwerksbereich, wo die Quote derer, die sich später selbstständig machen, besonders hoch ist, waren rund 43.000 Personen zu verzeichnen. Den größten Anteil an den Geförderten hatten mit rund 35 Prozent die zwischen 25- bis unter 30- Jährigen. Die Förderzusagen im vergangenen Jahr umfassten rund 382 Millionen Euro.(Quelle: BMBF Pressemitteilung 18.06.2009)

Mit der Novellierung des von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - soll die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Qualifizierung vorangetrieben werden. Ziel ist es die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken und über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz zu bieten, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.

In Höhe von max. 10.226 Euro werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 30,5 Prozent bezuschusst. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen beansprucht werden.

Gefördert werden Abschlüsse, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder Landes- oder Bundesrecht vorbereiten, also z. B. Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und Techniker.

Mit folgenden Maßnahmen gewinnt der Meister-BAföG verbessert an Attraktivität:

  • Auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, erhalten jetzt einen Anspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung. Bislang wurde stets nur die erste Fortbildung gefördert.
  • Zudem ist eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen.
  • Fortbildungswillige mit Kindern werden noch stärker finanziell unterstützt.
  • Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden das Darlehen in Höhe von 33 Prozent erlassen wird.
  • Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland sind ebenfalls verbessert worden.
Die Förderung nach dem Meister-BAföG muss bei den kommunalen Ämtern für Aufstiegsförderung beantragt werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter www.meister-bafoeg.info


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Weitere Informationen


BMBF: Meister BAföG:
www.meister-bafoeg.info

Informationsflyer: Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetz
2009

Download )[PDF - 484,6 kB]