Aktuelles
Montag, 09.07.2012
BIBB-Hauptausschuss beschließt rehapädagogisches Rahmencurriculum für Ausbilderinnen und Ausbilder
Weiterbildung dient der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, speziell in Bezug auf heterogene Ausbildungsgruppen, die auch Menschen mit Behinderung umfassen.
Eine solche Weiterbildung diene der Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern, sichere die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderung und trage dem Inklusionsgedanken Rechnung, so der Hauptausschuss (HA) in seiner Empfehlung. Die ReZA greift die eigenen Vorgaben des HA zur Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen auf, wonach für eine entsprechende Berufsausbildung grundsätzlich eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder erforderlich ist.
Das Rahmencurriculum wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von einer Projektgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke unter Beteiligung eines Fachbeirates auf Basis der in der BIBB-Rahmenregelung genannten acht Kompetenzfelder erarbeitet. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Themen Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Behinderungen, personenbezogene Förderplanung, qualifizierte Zusammenarbeit mit den Berufsschulen und Übergänge in Vollausbildungen.
Der BIBB-Hauptausschuss, das auch als "Parlament der Berufsbildung" bezeichnete oberste BIBB-Gremium, hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dem Ausschuss gehören zu gleichen Teilen Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes an.
Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses im Wortlaut
21.6.2012
Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation
für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)
Rahmencurriculum mit Lernzielen
Erstellt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V. (BAG BBW)
Berlin am 30.04.2012
[Quelle: BIBB - Pressemitteilung vom 05.07.2012]
Weitere Informationen
Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Telefon: 0228 / 107 - 0
Fax: 0228 / 107 - 2977
Internet: www.bibb.de
E-Mail: zentrale@bibb.de
Informationen zum BIBB Hauptausschuss
Von : Werner Gemünd
Datum: 28.08.2012 12:37:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Berufsverband der Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung finden diese ReZA Fortbildung für OK. Dem Berufsverband hat aber bis zum heutigen Tag noch keiner erklären können, ob diese Fortbildung noch zusätzlich nötig wäre, wenn der Ausbilder schon die qFAB hat.
MfG
Werner Gemünd
BeFAB Bundesvorstand
www.befab.eu
Von : Dietrich Wenk, Ausbilder, Betriebsrat d.wenk@gmx.de
Datum: 27.04.2013 14:05:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
im laufenden Monat soll in unserer Reha-Einrichtung/WbR in Gotha das 320-Stunden Weiterbildungsprogramm beginnen. Leider gab es im Vorfeld keine Aussagen über die Anerkennung langjähriger Tätigkeit, bzw.absolvierter Weiterbildungen (hiba uä. Institute\)im Rehabereich. Ich bin seit 1975 als Ing.Päd./Ausbilder in versch.Metallberufen tätig und werde aus persönl. und gesundheitl. Gründen mit 60 nicht mehr teilnehmen. Ich darf dann mit dem 1.1.15 meinen Beruf nicht mehr ausüben. Ich sehe das als Nichtachtung von berufl. Erfahrungen und Benachteiligung an. MfG D.Wenk


