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Freitag, 23.06.2006

BIBB-Hauptausschuß empfiehlt Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2006 in Bonn einstimmig eine Empfehlung zu neuen bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO) verabschiedet.



Banner: Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB - Forschen Beraten Zukunft gestalten

Der Hauptausschuss des BIBB hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.


Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses (inklusive Erläuterungen)zu Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen finden Sie im Wortlaut undter dem Link:


http://www.bibb.de/de/25856.htm


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Weitere Informationen


BIBB
Kirsten Vollmer
Tel.: 0228/1072326,
Email: vollmer@bibb.de