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Literatur Tipp

Ausbilder-Eignungsprüfung

Der Nachweis der Eignung ist wie bisher durch eine Prüfung (§ 4 AEVO) zu erbringen (1), die einen schriftlichen und einen praktischen Teil umfasst.

Präsentation und Fachgespräch

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation mit anschließendem Fachgespräch; es kann jedoch nach wie vor eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Durch die Präsentation kann, verglichen mit der Simulation einer Ausbildungssituation, die Bearbeitung komplexerer Aufgaben demonstriert werden .
 
Im Fachgespräch werden Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation erläutert.
 

Ausbildungssituation

Neu ist der Begriff der „Ausbildungssituation“, der die vormalige „Ausbildungseinheit“ ersetzt. Unter „Ausbildungssituation“ wird eine Situation verstanden, die ein typisches Element einer Dienstleistung oder einer Produktion wirklichkeitsnah abbildet und zugleich dem erforderlichen didaktischen Gehalt der Ausbildung Rechnung trägt. Auch dadurch soll ein stärkerer Bezug zum konkreten Ausbildungsgeschehen hergestellt werden.

 
 

Für Prüfungen zum Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gelten künftig die Musterprüfungsordnungen für Fortbildungsprüfungen. Die Formulierung der Bestehensregelungen entspricht daher den in Fortbildungsregelungen üblichen Bestimmungen.   
 

Weitere Informationen

 

 

(1) Anmerkung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung wurde mit der Änderungsverordnung vom 28. Mai 2003 für die Dauer von fünf Jahren außer Kraft gesetzt, damals mit dem Ziel, die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen zu erhöhen. Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 14. Mai 2008 wurde die Aussetzung noch einmal verlängert bis zum 01. August 2009.
 
Das bedeutet, dass Ausbilder und Ausbilderinnen im Sinne des § 1 AEVO für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 01. August 2003 bis 31. Juli 2009 bestehen oder begründet werden, von der Nachweispflicht entsprechender Kenntnisse im Sinne der AEVO befreit sind.


Dokumente zur Aussetzung der AEVO