Optionen

Textvergrösserung

Darstellungsstil

Stellen Sie hiermit die Darstellung dieses Internetauftrittes auf Standard ein.  Erhöhen Sie den Kontrast der Darstellung dieses Internetauftrittes



Legende:

Interner Link

Externer Link

Literaturhinweis

Nachricht an die Redaktion

Dokumente, Publikationen, Links

Dokumente zur AEVO

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die seit Mai 2003 ausgesetzte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ab dem 1. August 2009 wieder in Kraft zu setzen, wurde die AEVO im 2008 novelliert. Es ist nach 1999 die zweite Novellierung. Hier die aktuelle AEVO:
 

Mit der novellierten AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 erfolgt die Formulierung der berufs- und arbeitspädagogische Eignung der Ausbilder/-innen kompetenzorientiert in vier Handlungsfeldern. Zudem wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen, die durch die BBiG-Novelle von 2005 und aufgrund neuer fachlicher und überfachlicher Anforderungen an das Ausbildungspersonal erforderlich waren. 

Mehr zu den Anpassungen und Innovationen der neuen AEVO
 

Die AEVO von 1999 haben wir Ihnen hier zum Vergleich bereitgestellt:
 

  • AEVO Vom 16. Februar 1999
    Ausbilder-Eignungsverordnung
    (BGBl. I S. 157,700) geändert durch Verordnung vom 28. Mai 2003 (BGBl. I S. 783)
     

Rahmenplan 

Mit der am 1. August 2009 novellierten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde das Kompetenzprofil von Ausbildern und Ausbilderinnen vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und der berufs- und arbeitspädagogischen Entwicklungen in vier Handlungsfeldern beschrieben, die sich am Ablauf der Ausbil-dung orientieren. Um Ausbilder und Ausbilderinnen noch besser auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, wurde ein modernisierter Rahmenplan (früher Rahmenstoffplan) entwickelt, der von einem Fachbeirat unter der Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet wurde. Zentrales Ziel des Rahmenplans ist die Sicherung von bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards bei der Durchführung von Lehrgängen zum Erwerb der Ausbildereignung.
 

Bis 01.08.2009 galt als Richtschnur für die Vermittlung dieser notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse der Rahmenplan der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), der 1998 vom BIBB grundlegend überarbeitet wurde. Hier zum Vergleich der alte Rahmenplan:
 

  • Handlungsorientierte Ausbildung der Ausbilder. Neue Empfehlungen und Rechtsverordnungen. Mit Rahmenstoffplan, Ausbildereignungsverordnung, Musterprüfungsordnung. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung, Der Generalsekretär. Bielefeld: Bertelsmann 1998.
    Rahmenstoffplan der Ausbildereignungsverordnung (AEVO 1998)

Waren die Inhalte zur Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder bisher fachsystematisch strukturiert, und wurden die verschiedenen Stoffgebiete getrennt voneinander vermittelt, so wurde mit dem Rahmenplan von 1998 ein aufgaben- und problembezogener Ansatz bevorzugt, der eine integrierte Vermittlung anhand typischer Handlungsfelder vorsah. Dem Prinzip der Handlungsorientierung folgend entsprachen diese im Sinne einer 'vollständigen Handlung' den einzelnen Schritten im Ablauf der Ausbildung:

   1. Allgemeine Grundlagen legen
   2. Ausbildung planen
   3. Auszubildende einstellen
   4. Am Arbeitsplatz ausbilden
   5. Lernen fördern
   6. Gruppen anleiten
   7. Die Ausbildung beenden

Insbesondere für die methodisch-didaktischen Fragestellungen innerhalb der Handlungsfelder 4, 5 und 6 finden Sie im Lernzentrum ein kontinuierlich erweitertes Angebot. Mit der novellierten AEVO Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wird die Zahl der Handlungsfelder von sieben auf vier komprimiert.