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Thema: 4-Stufen Methode -kaufm. Bereich?

  1. #1
    Registriert seit
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    1

    Standard 4-Stufen Methode -kaufm. Bereich?

    Hallo!

    Ich plane bei der mündlichen Prüfung eine Ausbildungseinheit mit der 4-Stufen Methode.

    Im kaufm. Bereich stehen ja die psychomotorische Lernziele ja nicht ganz im Vordergrund. So wie ich das sehe, muss ich dem Azubi nicht beibringen, wie man eine Tastatur bedient oder mit einem Stift etwas auf ein Papier schreibt, z.B.ein Vordruck ausfüllt.
    Es sind mehr die kognitiven und affektiven Lernziele auf die es hier ankommt.

    Kann man die 4-Stufen Methode in der Prüfung anwenden, wenn es nicht um eine (hauptsächliche) psychomotorische Tätigkeit geht? Also als ganz einfaches Thema: Überweisungsträger handschriftlich ausfüllen. (So einfach werde ich natürlich nicht machen..)

    Vielen Dank schon einmal ....

    Grüße

    Marc

  2. #2

    Standard 4-Stufen Methode -kaufm. Bereich?

    Hallo,
    wenn Sie sich die Mühe machen und in diesem Forum mit dem Stichwort 4-Stufen-Methode auf die Suche gehen, werden Sie herausfinden, wie oft wir diese Thematik bereits diskutiert haben.
    Die Frage lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Jede zuständige Prüfungskammer und dort nicht selten jeder Prüfungsausschuss hat dazu eigene Vorstellungen. Es gibt Ausschüsse, die diese Methode über alles stellen, und es gibt solche, die auf die 4-Stufen-Methode eher indigniert reagieren. Also, fragen Sie erst einmal nach, was bei Ihrer Prüferkammer erwartet wird.
    Dann gilt es zu entscheiden, ob Sie Ihre Ausbildungssituation lieber praktisch durchführen oder präsentieren wollen. Auch hier sind die Möglichkeiten nicht bei allen Kammern gleich.
    Schließlich müssen Sie in einer didaktischen Reduktion das Thema in Lernziele umwandeln. Wenn Sie dabei zum Ergebnis kommen, dass Sie mit dem korrekten Ausfüllen einer Banküberweisung zufrieden sein wollen, dann bietet sich die 4-Stufen-Methode an. Sie laufen aber Gefahr, dass der Prüfungsausschuss auf ein solches dünnes Brett ungnädig reagiert.
    Wenn Sie aber darüber hinaus die Überweisung als ein Zahlungsmittel auch kognitiv und vor allem auch affektiv erschließen wollen, dann sollten Sie eine andere Methode wählen, z.B ein Lehrgespräch. In dessen Rahmen können Sie das schlichte Ausfüllen der Überweisung durchaus einmal demonstrieren und erklären und sogar nachmachen lassen. Aber das darf dann nicht im Mittelpunkt stehen.

    In meinem Buch zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung habe ich ein Beispiel zu diesem Thema veröffentlicht. Näheres dazu finden Sie auf meiner website (www.adalbert-ruschel.de) oder direkt beim Verlag unter www.kiehl.de

    Mit freundlichen Grüßen
    Adalbert Ruschel
    Adalbert Ruschel
    Professor i.R. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
    Autor und Ko-Autor von Büchern und Buchbeiträgen zur beruflichen Bildung

  3. #3
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    Standard

    Hallo Marc,

    im Mittelpunkt der Prüfung steht die Handlungskompetenz eines (dann) ausgebildeten Kaufmanns. Er soll belegen, dass er die typischen Situationen bewältigen kann. Natürlich gehört auch das Ausfüllen eines Überweisungsträgers dazu, aber die knappe Prüfungszeit wäre für so eine Aufgabe wohl schlicht zu schade.

    Vielleicht finden Sie eine typische Situation wie die reihenweise Bearbeitung von eingehenden Rechnungen wie in einer Postkorbübung. Neben der korrekten Bearbeitung der Fälle könnte der Prüfling beweisen, dass er in einem größeren Stapel Papier Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden und seine Zeit effektiv einsetzen kann.

    Viele Grüße,
    Robert Heidrich

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