Industriemeister als Ausbilder
Hallo,
ergänzend zu allem, was Frau Martin und Herr Härtel bereits erwähnt haben, bleibt noch Folgendes zu bemerken:
Bis 1997 war der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß AEVO noch nicht Bestandteil der Industriemeister-Prüfung. Erst mit dem anerkannte Fortbildungsabschluss "Geprüfter Industriemeister / -meisterin Fachrichtung Metall" vom 12. Dezember 1997 wurde die Ausbildereignung integrierter Bestandteil der Qualifikation zum Industriemeister.
Ich bin nicht sicher, ob inzwischen für alle Fachrichtungen entsprechend geänderte Prüfungsordnungen erlassen wurden, aber gehen wir mal davon aus, dass es so ist
Dann bleibt immer noch die Möglichkeit, dass in den Unternehmen Industriemeister nach alten Prüfungsordnungen beschäftigt sind. Diese müssten im Zweifelsfall die Ausbildereignungsprüfung nachträglich ablegen oder bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag nach § 30, Abs. 6 BBiG stellen.
Mit besten Grüßen
Adalbert Ruschel
Adalbert Ruschel
Professor i.R. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Autor und Ko-Autor von Büchern und Buchbeiträgen zur beruflichen Bildung
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