Weiterbeschäftigen nach Nichtbestehen
Hallo Restaurator,
gute Antwort, nur von "Arbeitsverhältnis" sollten wir nicht reden. Ein Ausbildungsverhältnis bleibt auch ein solches bei Verlängerung. Interessant ist vielleicht noch der Hinweis, dass bei Verlängerung die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres beibehalten wird, so sehen es z.B. die Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
Adalbert Ruschel
Adalbert Ruschel
Professor i.R. Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
Autor und Ko-Autor von Büchern und Buchbeiträgen zur beruflichen Bildung
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