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Thema: "Beurlaubung" von Auszubildenden

  1. #1
    Registriert seit
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    1

    Standard "Beurlaubung" von Auszubildenden

    Wir haben in unserer Firma mit unserem Auszubildenden (im 3. Ausbildungsjahr kurz vor der mündlichen Prüfung) schon seit längerem große Probleme. Nun ist sein Verhalten derart "grob" geworden, dass mein Chef ihn bis zur mündlichen Abschlußprüfung "Beurlauben" möchte. Nun meine Frage: Ist dies rechtlich überhaupt möglich??? Bitte um Mithilfe.

    A. Riedel

  2. #2
    Registriert seit
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    79

    Standard Freistellung

    Eine Freistellung können Auszubildende dann bekommen, wenn sie nach dem Abschluss der Berufsausbildung nicht übernommen werden und auf Stellensuche sind. Zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi in diesem Fall freistellen. Dies ist in §629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

    Hilft das? Wahrscheinlich ist das Thema sowieso durch, oder? Wie habe Sie gehandelt?

    Herzlichen Gruß aus Bargteheide.

    Ralf Pieper
    Ralf Pieper
    Jugend- und Erwachsenenbildung, Training, Coaching, Recruitment

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