Freistellung
Eine Freistellung können Auszubildende dann bekommen, wenn sie nach dem Abschluss der Berufsausbildung nicht übernommen werden und auf Stellensuche sind. Zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi in diesem Fall freistellen. Dies ist in §629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Hilft das? Wahrscheinlich ist das Thema sowieso durch, oder? Wie habe Sie gehandelt?
Herzlichen Gruß aus Bargteheide.
Ralf Pieper
Ralf Pieper
Jugend- und Erwachsenenbildung, Training, Coaching, Recruitment
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